Du hast dich entschieden: Ein Welpe zieht ein. Jetzt kommen neben all der Vorfreude auch echte Fragen: Was muss ich wann anmelden? Welche Kurse brauche ich? Was kostet das alles? Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch alles, was im Kanton Zürich rechtlich gilt — von der Rassenwahl bis zur Kursbestätigung.
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Verbotene Rassen im Kanton Zürich
Bevor du dich in einen Welpen verliebst: Prüf zuerst, ob die Rasse im Kanton Zürich überhaupt erlaubt ist. Die sogenannte Rassetypenliste II umfasst Hunde, die im Kanton weder gehalten, gezüchtet noch eingeführt werden dürfen. Dazu gehören unter anderem American Pit Bull Terrier, Rottweiler (seit 1. Januar 2025), Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und weitere Typen.
Für Rottweiler gilt: Die Frist für eine Haltebewilligung für bestehende Halter lief am 30. Juni 2025 ab. Kein Neukauf eines Rottweilers ist im Kanton Zürich mehr möglich.
Seriöse Züchter erkennen
Das Veterinäramt Zürich warnt ausdrücklich vor dem illegalen Welpenhandel über Internet und Social Media. Seriöse Züchter liefern dir:
- Rassebezeichnung, Alter, Geschlecht, Geburts- und Herkunftsland
- Fotos oder Videos, die mit der Beschreibung übereinstimmen
- Eine ehrliche Charakterbeschreibung des Welpen
- Vollständige Kontaktdaten inklusive Wohnadresse
- Den Welpen erst nach der 8. Lebenswoche (gesetzliche Mindestanforderung in der Schweiz)
Registrierte Rassezüchter in der Schweiz verkaufen Rassewelpen in der Regel ab CHF 2'000. Deutlich günstigere Angebote aus dem Ausland oder über Social-Media-Inserate sind ein Warnsignal. Verdächtige Verkaufsseiten kannst du bei info@blv.admin.ch melden. Bei Verdacht auf illegale Einfuhr wende dich direkt an das Veterinäramt Kanton Zürich.
Das Veterinäramt publiziert eine offizielle Checkliste für den Hundekauf sowie die Broschüre "Augen auf beim Welpenkauf!" — beide kostenlos auf zh.ch erhältlich.
Die ersten 10 Tage — deine gesetzlichen Pflichten
Sobald der Welpe bei dir einzieht, läuft eine 10-Tage-Frist für zwei separate Schritte an.
1. AMICUS — die nationale Hundedatenbank
Jeder Hund über 3 Monate muss innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme in AMICUS registriert sein.
Welpe aus der Schweiz (bereits registriert): Sowohl du als Käufer als auch der Züchter müssen den Halterwechsel online in AMICUS melden. Der Züchter ist ebenfalls in der Pflicht — frag beim Kauf explizit danach.
Welpe aus dem Ausland: Innerhalb von 10 Tagen muss ein Tierarzt den Microchip verifizieren und den Hund in AMICUS eintragen. Bring deine AMICUS-ID zum Tierarzttermin mit. Wenn du noch keine hast (bisher kein Hund gehalten), erhältst du sie nach der Gemeindeanmeldung.
Noch nicht in AMICUS? Wenn der Welpe noch nicht in der Datenbank steht, nimmt der Tierarzt die Erstregistrierung vor. Auch hier: AMICUS-ID griffbereit haben.
Mehr dazu im Artikel AMICUS Hund anmelden in Zürich.
2. Anmeldung bei der Wohngemeinde
Ebenfalls innerhalb von 10 Tagen: Melde deinen Hund bei der Gemeindeverwaltung an. In der Stadt Zürich ist das die Hundekontrolle. Ersthalterinnen und Ersthalter erhalten dabei ihre persönliche AMICUS-ID.
Wer bereits in den letzten 10 Jahren einen Hund gehalten hat, besitzt schon eine AMICUS-ID (wurde ab Januar 2016 vergeben).
Den vollständigen Ablauf erklärt unser Artikel Hund anmelden Zürich: Schritt für Schritt.
3. Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich obligatorisch — unabhängig von Rasse und Grösse. Schliesse sie idealerweise noch vor oder am Tag der Übernahme ab. Details zu Anbietern und Leistungen findest du in unserem Artikel zur Haftpflichtversicherung für Hunde in Zürich.
Der obligatorische Hundekurs — wann und für wen
Das revidierte Hundegesetz ist seit dem 1. Juni 2025 in Kraft. Alle Hunde, die ab diesem Datum im Kanton Zürich übernommen oder hinzugezogen wurden, fallen darunter — also auch dein Welpe.
Theoriekurs
Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
Wenn du unter diese Kategorie fällst:
- Theoriekurs abschliessen: innerhalb von 2 Monaten nach Übernahme
- Kursbestätigung bei der Gemeinde einreichen: innerhalb von 3 Monaten nach Übernahme
Der Theoriekurs kann auch bis zu 12 Monate vor der Übernahme absolviert werden. Wenn der Kurs vor der AMICUS-Registrierung des Hundes stattfand, wird das Ergebnis nicht automatisch in AMICUS eingetragen. In diesem Fall stellte dir der Trainer eine schriftliche Bestätigung aus, die du direkt bei der Gemeinde einreichst.
Alles Wissenswerte zum Inhalt und zur Anmeldung: Theoriekurs Hund Zürich.
Praktischer Kurs
Grundsätzlich obligatorisch für neue Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich. Ausnahmen gelten u. a. für: Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind; Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt); lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer; Personen, die aus einem anderen Kanton zuziehen und dort bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert haben (Bestätigung durch das Veterinäramt erforderlich); Assistenzhunde von IV-anerkannten Schulen sowie weitere Sonderfälle.
Was beim Praktischen gilt:
- Frühestens beginnen: wenn der Hund 6 Monate alt ist
- Abschliessen: innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme
- Mindestumfang: 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Einheiten. Wenn die Lernziele noch nicht erreicht sind, sind weitere Lektionen nötig.
Bei einem Welpen bedeutet das: Der Kurs kann nicht sofort starten. Plan genug Vorlaufzeit ein, damit du die 12-Monatsfrist einhalten kannst.
Den kompletten Überblick über beide Kurse findest du im obligatorischen Hundekurs Zürich 2025 Guide.
Kosten auf einen Blick
Eine Übersicht der typischen Kosten — ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da einige Beträge je nach Anbieter und Gemeinde variieren:
| Posten | Typischer Betrag |
|---|---|
| Welpe von Schweizer Züchter | ab CHF 2'000 |
| Tierarzt Erstuntersuchung | CHF 80–150 |
| AMICUS-Registrierung | kostenlos (via Tierarzt oder Gemeinde) |
| Gemeindeanmeldung | kostenlos bis CHF 20 (je nach Gemeinde) |
| Haftpflichtversicherung | CHF 50–150 pro Jahr |
| Hundesteuer | je nach Gemeinde verschieden |
| Theoriekurs | CHF 80–200 |
| Praktischer Kurs (Mindestumfang) | CHF 300–600+ |
Alle Details zu Kurskosten: Hundekurs Kosten Zürich.
Häufige Fehler neuer Hundehalter in Zürich
10-Tage-Frist vergessen. Die Anmeldepflicht bei AMICUS und Gemeinde läuft ab dem ersten Tag. Viele Ersthalter denken, sie hätten mehr Zeit.
Theoriekurs zu spät gebucht. Beliebte Kurse sind oft ausgebucht. Wer wartet, bis der Hund zuhause ist, riskiert, die 2-Monatsfrist zu verpassen. Such dir den Kurs bereits vor oder direkt nach der Übernahme aus.
Annahme, der Praktische Kurs könne sofort beginnen. Der Welpe muss mindestens 6 Monate alt sein. Plane die 12 Monate entsprechend.
Kursbestätigung nicht fristgerecht eingereicht. Den Theoriekurs abzuschliessen reicht nicht — die Bestätigung muss innerhalb von 3 Monaten auch bei der Gemeinde sein.
Haftpflicht vergessen. Die Versicherung ist ab dem ersten Tag obligatorisch. Eine Lücke zwischen Übernahme und Abschluss ist nicht erlaubt.
Verbotene Rasse nicht geprüft. Wer einen Hund importiert oder über das Ausland kauft, muss die Rassetypenliste II kennen. Unwissenheit schützt nicht.
Checkliste: Die ersten 30 Tage mit deinem Welpen in Zürich
Vor der Übernahme:
- Rasse auf Rassetypenliste II prüfen (offiziell auf zh.ch)
- Seriösen Züchter verifizieren (Checkliste Veterinäramt verwenden)
- Haftpflichtversicherung abschliessen
- Theoriekurs buchen (falls du Ersthalter bist)
Innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme:
- Halterwechsel in AMICUS melden (du und der Züchter)
- Hund bei der Wohngemeinde anmelden
- Tierarzttermin für Erstuntersuchung und allfällige Microchip-Verifikation buchen
Innerhalb von 2 Monaten:
- Theoriekurs abschliessen (falls obligatorisch)
Innerhalb von 3 Monaten:
- Kursbestätigung des Theoriekurses bei der Gemeinde einreichen
Ab 6. Lebensmonat des Welpen:
- Praktischen Kurs starten (muss innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme abgeschlossen sein)
Alle Fristen und Hintergründe auch im Überblicksartikel: Welpe in Zürich: Pflichten und Fristen.
Fazit
Ein Welpe in Zürich bringt Freude und Bürokratie. Die gute Nachricht: Wenn du die Fristen kennst und früh buchst, ist alles gut handhabbar. Microchip und Gemeindeanmeldung innerhalb von 10 Tagen, Theoriekurs innerhalb von 2 Monaten, Praktischer Kurs spätestens nach 12 Monaten. Start mit dem Quiz unten, damit du weisst, welche Schritte genau auf dich zutreffen.
Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

