Du hast gerade einen Hund bekommen — oder planst es — und fragst dich, ob du den obligatorischen Theoriekurs machen musst? Die Antwort hängt von deiner Erfahrung ab. Manche Halter müssen ihn absolvieren, andere sind befreit. Dieser Artikel erklärt dir genau, was auf dich zutrifft, was im Kurs behandelt wird, welche Fristen gelten und wie du am Ende die Bestätigung korrekt einreichst.
Wenn du zuerst einen Gesamtüberblick über alle Pflichten möchtest, lies unseren Hauptartikel: Obligatorischer Hundekurs Zürich.
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Wer muss den Theoriekurs absolvieren?
Das revidierte Hundegesetz des Kantons Zürich (in Kraft seit 1. Juni 2025) verlangt den Theoriekurs von:
- Erstbesitzern — du hattest noch nie einen Hund
- Personen ohne aktuelle Hundeerfahrung — du hast in den letzten 10 Jahren keinen Hund für mindestens 6 aufeinanderfolgende Monate gehalten
Bist du dir unsicher, ob du in die zweite Kategorie fällst? Als Faustregel gilt: Wenn du deinen letzten Hund vor mehr als 10 Jahren hattest — oder ihn für weniger als ein halbes Jahr gehalten hast — brauchst du sehr wahrscheinlich den Theoriekurs.
Wer ist vom Theoriekurs befreit?
Folgende Personen müssen den Theoriekurs nicht absolvieren:
- Erfahrene Hundehalter: Du hast in den letzten 10 Jahren einen Hund für mindestens 6 aufeinanderfolgende Monate gehalten.
- Übernahme vom Ehe- oder Lebenspartner: Du übernimmst einen Hund von deinem Partner oder deiner Partnerin, und der Hund hat bereits mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt.
- Sehbehinderte Personen mit Führhund: Du übernimmst einen Blindenführhund von einer IV-anerkannten Schule.
Wichtig: Befreiung vom Theoriekurs bedeutet nicht automatisch Befreiung vom Praxiskurs — dieser ist grundsätzlich für alle Pflicht. Mehr dazu im Artikel: Praktischer Hundekurs Zürich.
Was wird im Theoriekurs behandelt?
Der Theoriekurs ist kein trockenes Pflichtseminar — er vermittelt echtes Grundlagenwissen, das dir im Alltag mit deinem Hund hilft. Die Inhalte sind vom Veterinäramt des Kantons Zürich festgelegt und umfassen:
Rechtliche Grundlagen
- Überblick über das Zürcherische Hundegesetz und die Hundeverordnung
- Pflichten der Hundehalterin/des Hundehalters (Anmeldung, AMICUS, Versicherung)
- Verbotene Rassen im Kanton Zürich
Hundeverhalten und Kommunikation
- Sozialverhalten von Hunden: Wie kommunizieren Hunde miteinander und mit Menschen?
- Körpersprache verstehen: Stress, Wohlbefinden, Warnsignale
- Lernmethoden: Wie lernen Hunde am besten?
Ausbildung und Umgang
- Grundlagen der positiven Verstärkung
- Typische Fehler in der Hundeerziehung und wie man sie vermeidet
- Umgang in Alltagssituationen (Leine, Begegnungen, öffentlicher Raum)
Zeit- und Kostenaufwand
- Realistische Einschätzung des Aufwands für Hundehaltung
- Tierarztkosten, Versicherung, Futter, Zubehör
- Urlaubsplanung und Betreuungsalternativen
Dauer, Format und Prüfung
Dauer: Der Theoriekurs dauert rund 2 Stunden Lernzeit.
Format: Du kannst zwischen zwei Formaten wählen:
- Online: Webbasierter Kurs, den du im eigenen Tempo und von zuhause aus absolvierst
- Vor Ort (Präsenz): Kurs bei einem zugelassenen Kursanbieter, oft in Gruppen
Beide Formate sind vom Kanton Zürich offiziell anerkannt.
Prüfung: Am Ende des Kurses legst du eine obligatorische Prüfung ab. Die Prüfungsfragen werden vom Veterinäramt des Kantons Zürich festgelegt. Die Prüfung ist in der Regel schriftlich (bei Online-Kursen: digitale Prüfung). Bei Bestehen erhältst du eine schriftliche Bestätigung vom Kursanbieter.
Sprachen: Viele Anbieter führen den Kurs auf Deutsch und Englisch durch — ideal, wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist.
Fristen: Wann musst du den Kurs absolviert haben?
Hier sind die drei relevanten Fristen:
| Frist | Was gilt? |
|---|---|
| Bis zu 1 Jahr VOR dem Hundekauf | Du kannst den Kurs absolvieren, bevor du überhaupt einen Hund hast |
| Innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Hundehaltung | Abschluss des Kurses inkl. bestandener Prüfung |
| Innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Hundehaltung | Einreichung der Prüfungsbestätigung bei der Gemeinde |
Planst du, bald einen Hund zu bekommen? Es lohnt sich, den Theoriekurs schon jetzt zu machen. So hast du nach der Übernahme eine Sorge weniger und kannst dich ganz auf deinen neuen Vierbeiner konzentrieren.
Wie reichst du die Bestätigung bei der Gemeinde ein?
Nach bestandener Prüfung erhältst du vom Kursanbieter eine schriftliche Bestätigung. Diese musst du innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Hundehaltung bei deiner Wohngemeinde einreichen.
Wichtiger Hinweis zur AMICUS-Eintragung: Der Kursanbieter trägt die bestandene Prüfung innerhalb von 10 Tagen in die nationale Hundedatenbank AMICUS ein — aber nur, wenn du zu diesem Zeitpunkt bereits in AMICUS registriert bist. Das ist der Fall, wenn du deinen Hund schon hast (und angemeldet hast).
Hast du den Kurs vor dem Hundekauf absolviert, bist du noch nicht in AMICUS registriert. In diesem Fall ist die AMICUS-Eintragung durch den Trainer nicht möglich. Du reichst stattdessen die schriftliche Bestätigung bei der Gemeinde ein — die Gemeinde nimmt die Eintragung dann auf dieser Basis vor.
Praktischer Tipp: Frage deinen Kursanbieter direkt, wie er die Meldung handhabt — so gibt es später keine Überraschungen.
Kurz zusammengefasst
- Der Theoriekurs ist Pflicht für Erstbesitzer und Personen ohne aktuelle Hundeerfahrung
- Er dauert rund 2 Stunden und schliesst mit einer obligatorischen Prüfung ab
- Du kannst ihn online oder vor Ort absolvieren
- Frist: 2 Monate nach Beginn der Hundehaltung (Kurs + Prüfung)
- Bestätigung einreichen: 3 Monate nach Beginn
- Du kannst den Kurs bis zu 1 Jahr vor dem Hundekauf absolvieren
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Hinweis: Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.
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