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Hund bei Amicus anmelden Zürich — Schritt für Schritt

So meldest du deinen Hund in der Schweizer Hundedatenbank AMICUS an: Personen-ID besorgen, Tierarzt, Online-Transfer — mit allen Fristen für Kanton Zürich.

Von Romy·6. Mai 2026·7 min
Hund bei Amicus anmelden Zürich — Schritt für Schritt

Du hast gerade einen Hund übernommen — oder du planst es — und fragst dich, was es mit AMICUS auf sich hat und wie du deinen Hund dort einträgst. Das System klingt technischer, als es ist. Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess, erklärt was du brauchst, und sagt dir, was danach kommt.

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Was ist AMICUS?

AMICUS ist die nationale Hundedatenbank der Schweiz, betrieben von Identitas AG. Jeder Hund in der Schweiz ist dort mit Chip-Nummer, Rasse, Geburtsdatum und Halterangaben verzeichnet. Die Pflicht zur Registrierung ergibt sich aus der Tierseuchenverordnung (Art. 28) — sie gilt schweizweit, nicht nur im Kanton Zürich.

Konkret bedeutet das: Sobald du einen Hund hältst, muss er in AMICUS eingetragen sein. Das System ist die zentrale Grundlage für Tierarztkontrolle, Gemeindesteuern und — seit 1. Juni 2025 — auch für die Erfassung der absolvierten Pflichtkurse durch Kursanbieter.

AMICUS ist kostenlos für den Standardeintrag. Unter www.amicus.ch kannst du dich als Halter einloggen, Hunde übernehmen und deine Daten verwalten.

Was du brauchst, bevor du beginnst

Bevor du online irgendetwas tun kannst, brauchst du eine Personen-ID. Die bekommst du so:

  1. Melde dich als Hundehalter bei deiner Wohngemeinde an. Das ist der erste Schritt — noch vor AMICUS. Die Gemeinde trägt dich im System ein.
  2. AMICUS sendet dir per Post deine Personen-ID und ein Passwort — das dauert üblicherweise wenige Tage.
  3. Mit diesen Zugangsdaten loggst du dich auf amicus.ch ein.
Gut zu wissen: Falls du bereits früher einen Hund hattest und schon eine Personen-ID besitzt, kannst du diesen Schritt überspringen und dich direkt bei amicus.ch einloggen.

Zusätzlich brauchst du folgendes bereit:

  • Die Chip-Nummer deines Hundes (15-stellige ISO-Nummer, steht im Heimtierausweis oder beim Tierarzt)
  • Impfpass / Heimtierausweis des Hundes
  • Gegebenenfalls Kontaktdaten des bisherigen Halters (bei Übernahme)

Wichtig: Den allerersten AMICUS-Eintrag eines Hundes nimmt immer ein Tierarzt vor — er trägt die Chip-Nummer initial in die Datenbank ein. Als neue Halterin oder neuer Halter eines bereits registrierten Hundes kannst du die Halterwechsel ("Übernehmen") selbst online erledigen.

Schritt-für-Schritt: Hund bei AMICUS anmelden

Schritt 1 — Gemeinde informieren

Geh zu deiner Wohngemeinde (Einwohnerkontrolle oder Gemeindeverwaltung) und melde an, dass du einen Hund hältst. Das ist rechtlich Voraussetzung und Ausgangspunkt für deine Personen-ID.

Schritt 2 — Personen-ID abwarten

Nach der Gemeindeanmeldung schickt AMICUS dir per Post deine Personen-ID und dein Passwort. Plane ein paar Tage ein.

Schritt 3 — Beim Tierarzt vorbeigehen (Erstregistrierung)

Wenn dein Hund noch nie in der Schweiz registriert war — zum Beispiel ein neu geborener Welpe oder ein aus dem Ausland importierter Hund — muss der Tierarzt die Chip-Nummer erstmals in AMICUS eintragen. Ohne diesen Schritt existiert der Hund nicht im System.

Schritt 4 — Einloggen auf amicus.ch

Gehe auf www.amicus.ch und logge dich mit deiner Personen-ID und deinem Passwort ein.

Schritt 5 — Hund übernehmen

Wenn dein Hund bereits in AMICUS registriert ist (z. B. du hast ihn von einer Züchterin oder einem anderen Halter übernommen), wählst du im Menü "Hund übernehmen" und gibst die Chip-Nummer ein. Das System zeigt dir die Hundedaten an. Bestätige die Übernahme.

Schritt 6 — Daten prüfen

Überprüfe Name, Rasse, Geburtsdatum und Chip-Nummer. Fehler jetzt korrigieren ist einfacher als später.

Achtung: Die Anmeldung muss innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme des Hundes erfolgen. Versäumst du diese Frist, kann das rechtliche Konsequenzen haben.

Nach der Anmeldung — was kommt als Nächstes?

AMICUS ist der erste Schritt, aber nicht der letzte. Hier ist, was danach ansteht:

Hundesteuer bei der Gemeinde

AMICUS und Hundesteuer sind getrennte Pflichten. Auch wenn die Gemeinde deine AMICUS-Daten nutzt, musst du dich zusätzlich separat für die Hundesteuer registrieren und diese jährlich bezahlen. Details dazu hängen von deiner Gemeinde ab.

Haftpflichtversicherung

Jeder Hund im Kanton Zürich muss über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1'000'000 versichert sein — unabhängig von Rasse oder Grösse. Das ist eine separate Pflicht, die nichts mit AMICUS zu tun hat.

Pflichtkurse

Seit 1. Juni 2025 gelten im Kanton Zürich neue Ausbildungspflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter.

Theoriekurs: Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Die Frist beträgt 2 Monate nach Übernahme des Hundes; die Bestätigung muss innerhalb von 3 Monaten bei der Gemeinde eingereicht werden.

Praktischer Kurs: Grundsätzlich obligatorisch für neue Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich. Ausnahmen gelten u. a. für Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind, für Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt) sowie für lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer. Die Frist beträgt 12 Monate nach Übernahme; der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein.

Mehr dazu im Artikel Obligatorischer Hundekurs Zürich.

Wichtige Verbindung zwischen AMICUS und Pflichtkursen: Kursanbieter tragen abgeschlossene Kurse über das AMICUS-Modul "Pet-Education" direkt in die Datenbank ein — aber nur, wenn der Halter bereits in AMICUS registriert ist. Wer die Theorieprüfung vor der Hundeanschaffung ablegt (erlaubt bis zu 12 Monate im Voraus), ist noch nicht in AMICUS erfasst. In diesem Fall bestätigt der Kursleiter den Abschluss schriftlich, und die Gemeinde trägt die Leistung manuell ein.

Häufige Probleme und Lösungen

Problem: Personen-ID nicht erhalten Wende dich an deine Wohngemeinde. Prüfe, ob du dich dort korrekt als Hundehalter angemeldet hast. Erst nach der Gemeindeanmeldung verschickt AMICUS die Zugangsdaten.

Problem: Passwort vergessen Falls du eine E-Mail-Adresse in AMICUS hinterlegt hast, kannst du das Passwort online zurücksetzen. Falls nicht, ruf den AMICUS-Helpdesk an: 0848 777 100 — oder wende dich an deine Gemeinde.

Problem: Chip-Nummer nicht auffindbar Die Chip-Nummer steht im Heimtierausweis des Hundes. Dein Tierarzt kann sie dir auch per Scanner ablesen. Ohne Chip kann der Hund nicht registriert werden — das muss zuerst erledigt werden.

Problem: Hund wurde schon registriert, aber unter falschem Halter Kontaktiere den AMICUS-Helpdesk (0848 777 100). Du benötigst Nachweise über die Übernahme (z. B. Kaufvertrag, Abgabebestätigung).

Problem: Hund ist gestorben Das Todesdatum trägst du selbst in AMICUS ein — direkt im Online-Portal unter den Hundedaten.

Zürich-spezifische Hinweise

Wer in einer Zürcher Gemeinde lebt, hat gegenüber dem Rest der Schweiz einige Besonderheiten zu beachten:

  • 10-Tages-Frist gilt auch stadtintern: Die Stadt Zürich und alle anderen Zürcher Gemeinden verlangen die AMICUS-Anmeldung innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme. Warte nicht zu lange.

  • Kantonales Hundegesetz ab 1. Juni 2025: Die neuen Ausbildungspflichten gelten nur für Hunde, die ab diesem Datum übernommen wurden oder in den Kanton Zürich gezogen sind. Kursabschlüsse werden über das AMICUS-Modul Pet-Education erfasst — aber Trainer können nur Einträge machen, wenn der Halter bereits in AMICUS registriert ist.

  • Verbotene Rassen: Einige Hunderassen unterliegen im Kanton Zürich besonderen Auflagen oder sind verboten. Die Liste ist nicht abschliessend — lies unseren Überblick zu verbotenen Hunderassen in Zürich oder informiere dich direkt beim Veterinäramt des Kantons Zürich, bevor du einen Hund dieser Rassen übernimmst.

  • Hund aus dem Ausland: Auslandsimporte brauchen zunächst einen Tierarztbesuch zur Erstregistrierung in AMICUS. Kläre die Einreisebestimmungen und Chip-Anforderungen (ISO-Norm) im Voraus mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Einen Überblick über alle Pflichten rund um die Hundeanmeldung in der Gemeinde findest du im Artikel Hund anmelden Zürich.

Fazit

AMICUS ist kein bürokratisches Hindernis — es ist das zentrale Register, das alles andere verbindet: Tierarzt, Gemeinde, Versicherung und Pflichtkurse. Der Prozess selbst ist überschaubar, wenn du weisst, in welcher Reihenfolge du vorgehst: zuerst Gemeinde, dann Personen-ID abwarten, dann Tierarzt für die Erstregistrierung oder Halterwechsel online erledigen. Halte die 10-Tages-Frist ein — und dann ist der wichtigste Schritt getan.

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