Herzlichen Glückwunsch zum Welpen! Jetzt kommt der Teil, den viele unterschätzen: der Kanton Zürich hat seit dem 1. Juni 2025 verbindliche Regeln für neue Hundehalterinnen und Hundehalter – und bei Welpen gelten ein paar Besonderheiten, die du von Anfang an kennen solltest. Die gute Nachricht: Der praktische Kurs muss erst beginnen, wenn dein Welpe 6 Monate alt ist. Die wichtige Nachricht: Die Anmeldung bei der Gemeinde und der Theoriekurs haben eigene, engere Fristen.
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Quiz starten →Gilt das neue Hundegesetz für meinen Welpen?
Die revidierte Hundehaltungsgesetzgebung des Kantons Zürich gilt seit dem 1. Juni 2025. Sie betrifft dich, wenn du:
- deinen Welpen ab dem 1. Juni 2025 erworben hast, oder
- mit einem Hund ab dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich gezogen bist,
und in einer Zürcher Gemeinde wohnst – das umfasst alle Gemeinden im Kanton Zürich, nicht nur die Stadt.
Wer seinen Hund vor dem 1. Juni 2025 hatte und seitdem keinen neuen Hund erworben hat, ist von der neuen Kurspflicht ausgenommen. Registrierung und Versicherung bleiben aber für alle Hundehalter Pflicht.
Welpe anmelden: die erste Frist
Die Anmeldung bei der Gemeinde ist der erste konkrete Schritt. Für Welpen gilt:
- Anmeldefrist: Innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist
- AMICUS-Registrierung: Gleichzeitig – die Gemeinde trägt den Hund in die nationale Datenbank ein
- Erstbesitzerinnen und Erstbesitzer erhalten bei der Anmeldung ihre AMICUS-ID von der Gemeinde
- Haftpflichtversicherung: Sofort nach Erwerb des Welpen, Mindestdeckung CHF 1,000,000
Vergiss auch den Besuch beim Tierarzt nicht: Wenn dein Welpe noch keinen Mikrochip hat, muss dieser vor der AMICUS-Registrierung implantiert werden. Bring deine AMICUS-ID zur Tierarztpraxis mit.
Mehr Details zur Anmeldung: Hund anmelden in Zürich: Der komplette Leitfaden.
Theoriekurs: wer muss ihn absolvieren?
Der Theoriekurs ist nicht für alle Welpenbesitzerinnen und Welpenbesitzer Pflicht. Er gilt für:
- Erstbesitzerinnen und Erstbesitzer (noch nie einen Hund gehabt)
- Personen, die in den letzten 10 Jahren keinen Hund für mindestens 6 Monate am Stück gehalten haben
Wer in den letzten 10 Jahren einen Hund für mindestens 6 aufeinanderfolgende Monate gehalten hat, ist vom Theoriekurs befreit (aber nicht vom Praxiskurs).
Fristen für den Theoriekurs:
- Kann bis zu 1 Jahr vor dem Erwerb des Welpen absolviert werden
- Muss spätestens 2 Monate nach dem Erwerb des Welpen abgeschlossen sein
- Die Prüfungsbestätigung muss der Gemeinde innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Hundehaltung eingereicht werden
Format: Online oder vor Ort, ca. 2 Stunden Lerninhalt, mit Prüfung (Fragen vom Veterinäramt). Online-Anbieter sind in der Regel günstiger.
AMICUS-Besonderheit: Wenn du den Theoriekurs absolvierst, bevor du deinen Welpen offiziell registriert hast (z. B. Kurs vor Welpenübernahme), kann der Kursanbieter den Abschluss nicht direkt in AMICUS eintragen – du bist noch nicht in der Datenbank. In diesem Fall: Die schriftliche Prüfungsbestätigung des Trainers bei der Gemeinde einreichen. Die Gemeinde trägt die Prüfung dann nachträglich ein.
Weitere Infos: Theoriekurs für Hunde in Zürich: Was du wissen musst.
Praktischer Kurs: wann kann mein Welpe starten?
Der praktische Kurs ist für alle neuen Hundehalterinnen und Hundehalter seit dem 1. Juni 2025 Pflicht – mit wenigen Ausnahmen. Und hier kommt die welpenspezifische Besonderheit:
Der praktische Kurs darf frühestens beginnen, wenn der Hund 6 Monate alt ist.
Das ist eine häufig übersehene Regel. Dein Welpe kann also nicht direkt nach der Übernahme in den Praxiskurs. Du hast aber trotzdem die volle 12-Monats-Frist ab dem Erwerbsdatum, um den Kurs abzuschliessen.
Was der Praxiskurs beinhaltet:
- Mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen
- Wenn die Lernziele nach 6 Lektionen nicht alle erreicht sind, sind weitere Lektionen erforderlich – so lange, bis alle Ziele erfüllt sind
- Abschluss per Lernerfolgskontrolle (keine formale Prüfung) – der Kursleiter darf die Bestätigung nur ausstellen, wenn alle Lernziele vollständig erreicht wurden
Beispiel-Zeitplan für einen Welpen:
- Welpe übernommen mit 8 Wochen (2 Monate) → Erwerbsdatum = Tag 0
- Theoriekurs: muss bis 2 Monate nach Tag 0 abgeschlossen sein
- Praxiskurs kann frühestens beginnen, wenn der Welpe 6 Monate alt ist (ca. 4 Monate nach Tag 0)
- Praxiskurs muss bis 12 Monate nach Tag 0 abgeschlossen sein
- Das lässt ca. 8 Monate für den Praxiskurs – genug Zeit, wenn du rechtzeitig beginnst
Weitere Infos: Praktischer Hundekurs in Zürich: Alles was du wissen musst.
Timeline-Übersicht für Welpenbesitzerinnen und Welpenbesitzer
Diese Tabelle gibt dir einen Überblick über alle Fristen (Beispiel: Welpe mit 8 Wochen übernommen):
| Schritt | Wann |
|---|---|
| Haftpflichtversicherung abschliessen | Sofort nach Übernahme |
| Theoriekurs abschliessen (falls Pflicht) | Bis 2 Monate nach Übernahme |
| Prüfungsbestätigung an Gemeinde senden (falls Pflicht) | Bis 3 Monate nach Übernahme |
| Welpe bei Gemeinde anmelden + AMICUS-Eintrag | Innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Hund 3 Monate alt ist |
| Praxiskurs beginnen (frühestens) | Wenn der Welpe 6 Monate alt ist |
| Praxiskurs abschliessen | Bis 12 Monate nach Übernahme |
Verbotene Rassen: kurzer Hinweis
Der Kanton Zürich führt eine Liste von Rassen, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind (Rassetypenliste II). Diese Liste ist laut offiziellem Kantonshinweis nicht vollständig. Wenn dein Welpe einer aufgeführten Rasse angehört oder phänotypisch ähnelt: Kontaktiere das Veterinäramt direkt.
Mehr dazu auf der offiziellen Seite: Verbotene Hunderassen im Kanton Zürich.
Häufige Fragen zum Welpen in Zürich
Mein Welpe ist unter 3 Monate alt – muss ich ihn schon anmelden? Nein. Die Anmeldepflicht bei der Gemeinde beginnt erst innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist. Aber stell dir rechtzeitig eine Erinnerung.
Kann ich den Theoriekurs machen, bevor ich den Welpen hole? Ja – der Theoriekurs kann bis zu 1 Jahr vor dem Erwerb des Hundes absolviert werden. So bist du vorbereitet. Beachte aber die AMICUS-Besonderheit: Wenn du den Kurs vor der Hundeanmeldung machst, musst du die Prüfungsbestätigung selbst bei der Gemeinde einreichen.
Was passiert, wenn der praktische Kurs nicht rechtzeitig abgeschlossen wird? Die Nichteinhaltung der Hundeverordnung kann zu Sanktionen führen. Kontaktiere deine Wohngemeinde für aktuelle Informationen zur Durchsetzung.
Gilt das für jeden Hund, egal wie klein? Ja – die Kurspflicht gilt unabhängig von Rasse oder Grösse für alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 in einer Zürcher Gemeinde angeschafft wurden.
Nutze unseren Quiz, um deine persönlichen Fristen mit genauen Daten zu erhalten – basierend auf dem Erwerbsdatum und dem Alter deines Welpen.
Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

