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Obligatorischer Hundekurs Zürich 2025

Welche Kurse sind ab 1. Juni 2025 Pflicht? Theoriekurs, Praxiskurs, Fristen und anerkannte Anbieter – alles kompakt erklärt.

Von Romy·6. Mai 2026·8 min
Obligatorischer Hundekurs Zürich 2025

Du hast gerade einen Hund bekommen – oder planst es – und fragst dich, ob du wirklich einen Kurs machen musst, welchen genau, und bis wann. Das Zürcher Hundegesetz hat sich am 1. Juni 2025 geändert, und die neuen Kurspflichten gelten für alle, die ab diesem Datum im Kanton Zürich einen Hund halten. Hier bekommst du eine klare Übersicht – ohne Fachchinesisch.

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Was hat sich am 1. Juni 2025 geändert?

Das revidierte Hundegesetz und die neue Hundeverordnung des Kantons Zürich sind am 1. Juni 2025 in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung: Wer ab diesem Datum im Kanton Zürich einen Hund hält – egal in welcher Gemeinde – ist zur Aus- und Weiterbildung verpflichtet. Das umfasst sowohl einen Theoriekurs als auch einen praktischen Kurs.

Die Kurspflicht gilt für alle Gemeinden im Kanton Zürich, nicht nur für die Stadt Zürich.

Gut zu wissen: Das Gesetz gilt nicht rückwirkend. Wer seinen Hund bereits vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich gehalten hat, ist von den neuen Kurspflichten nicht betroffen. Die Pflicht gilt nur für Hunde, die ab diesem Datum neu aufgenommen oder in den Kanton gezogen wurden.

Gleichzeitig mit den Kurspflichten traten weitere Regelungen in Kraft – unter anderem die Aufnahme des Rottweilers in die Rassetypenliste II (bereits seit 1. Januar 2025) sowie verschärfte Anforderungen an die Halterbewilligung. Diese Themen sind für die meisten Hundehalterinnen und Hundehalter weniger relevant, aber es lohnt sich, informiert zu sein.

Wer ist zur Kurspflicht verpflichtet?

Die Kurspflicht gilt für alle Personen, die ab dem 1. Juni 2025 in einer Zürcher Gemeinde einen Hund halten – also einen Hund neu anschaffen, übernehmen oder mit einem Hund in den Kanton zügelst.

Für beide Kurse gilt: Die Ausbildung muss von einem Trainer oder einer Trainerin absolviert werden, der bzw. die eine gültige Bewilligung des Veterinäramtes Kanton Zürich besitzt. Kurse bei nicht zugelassenen Anbietern werden nicht anerkannt.

Was zählt als "Hund halten"?

Die Pflicht greift, wenn du deinen Hund mindestens drei Monate im Kanton Zürich hältst. Kurzfristige Besuche oder ein vorübergehender Aufenthalt lösen die Pflicht nicht aus.

Theorie – für wen?

Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben.

Bist du erfahrene Hundehalterin oder erfahrener Hundehalter mit nachweislicher Praxis der letzten zehn Jahre, bist du von der Theoriepflicht ausgenommen. Ob eine Ausnahme für dich zutrifft, klärt am besten deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt.

Praxis – für wen?

Der praktische Kurs ist grundsätzlich obligatorisch für neue Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich. Ausnahmen gelten u. a. für Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind, für Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt) sowie für lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer.

Weitere Ausnahmen können gewährt werden, wenn du aus einem anderen Kanton zuzieht und eine gleichwertige Praxisausbildung nachweisen kannst (anerkannt vom Veterinäramt), oder wenn gesundheitliche Gründe – bei dir oder deinem Hund – eine Teilnahme unmöglich machen.

Theoriekurs – was steckt dahinter?

Der Theoriekurs vermittelt das Grundwissen zur Hundehaltung: Verhalten und Kommunikation, Bedürfnisse des Hundes, Grundlagen der Ausbildung und rechtliche Rahmenbedingungen im Kanton Zürich.

Fristen

  • Spätestens 2 Monate nach der Übernahme des Hundes muss der Theoriekurs abgeschlossen sein.
  • Du kannst den Kurs aber auch bis zu 12 Monate im Voraus absolvieren – also noch bevor du überhaupt einen Hund hast.
  • Die Bestätigung über den abgeschlossenen Kurs muss innerhalb von 3 Monaten nach der Übernahme bei der Gemeinde eingereicht werden. Das ist ein separater Schritt.
Gut zu wissen: Zwei Fristen, zwei verschiedene Dinge. Den Kurs abschliessen: 2 Monate nach Übernahme. Die Bestätigung einreichen: 3 Monate nach Übernahme. Plane beide Schritte von Anfang an ein.

Online oder vor Ort?

Viele zugelassene Anbieter bieten den Theoriekurs online an – das kann praktischer sein. Ob Online-Kurse für dich sinnvoller sind als Präsenzveranstaltungen, hängt von deinem Lernstil und deinem Zeitplan ab. Alles Wissenswerte dazu findest du in unserem Artikel Theoriekurs online oder vor Ort absolvieren.

Für eine vertiefte Erklärung zum Theoriekurs, den Lerninhalten und wie du dich vorbereitest, schau dir unseren Theoriekurs-Guide für Hundehaltende in Zürich an.

Praktischer Kurs – wann ist er Pflicht?

Der praktische Kurs ist der zweite, längere Teil der Ausbildungspflicht. Er findet mit dir und deinem Hund gemeinsam statt – direkt in der Praxis.

Was ist vorgeschrieben?

Der Kurs umfasst mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen. Die Abstände sind bewusst vorgeschrieben, damit Hund und Mensch das Gelernte im Alltag festigen können. Falls die Lernziele des Veterinäramtes nach 6 Lektionen noch nicht erreicht sind, müssen weitere Lektionen absolviert werden – die Trainerin oder der Trainer darf das Zertifikat erst ausstellen, wenn alle Lernziele erfüllt sind.

Fristen und Voraussetzungen

  • Der Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein.
  • Der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein, bevor der Kurs beginnen kann – also frühestens im 7. Lebensmonat.
  • Für Welpen bedeutet das: Du hast Zeit, aber warte nicht zu lange. Plant du mit einem Junghund, der im zweiten oder dritten Monat zu dir kommt, kannst du den Kurs frühestens ab dem 6. Monat starten und musst ihn vor dem 12. Monat nach Übernahme abgeschlossen haben.
Achtung: Kursstart erst ab dem 6. Lebensmonat des Hundes – aber die 12-Monatsfrist läuft ab dem Tag der Übernahme. Bei Welpen kann das knapp werden, wenn du zu lange wartest. Plane den Kurs rechtzeitig.

Alles zur Kursstruktur, den Inhalten und der Suche nach einem Platz findest du im Artikel Praktischer Hundekurs Zürich.

Wie finde ich einen anerkannten Anbieter?

Das ist der entscheidende Punkt: Nur Kurse bei Trainerinnen und Trainern mit gültiger Bewilligung des Veterinäramtes Kanton Zürich werden anerkannt. Ein Kurs, den du bei jemandem ohne Bewilligung absolvierst, zählt rechtlich nicht.

Wo suchen?

Das Veterinäramt Kanton Zürich veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Anbieterinnen und Anbieter auf seiner Website. Die Lernziele für beide Kurstypen wurden im November 2024 veröffentlicht – alle Trainerinnen und Trainer mit Bewilligung orientieren sich daran.

Direkt zur offiziellen Anbieterliste: zh.ch – Hunde

Gut zu wissen: Ab dem 24. März 2026 müssen Hundeausbildende für eine (Erst-)Bewilligung oder Erneuerung eine neue theoretische Prüfung des Veterinäramtes ablegen. Das stärkt die Qualitätssicherung. Beim Suchen eines Anbieters lohnt es sich, nach dem Bewilligungsstatus zu fragen.

Worauf achten?

  • Bewilligungsstatus prüfen (auf der Veterinäramt-Liste nachschauen)
  • Standort und Erreichbarkeit
  • Termine, die in dein Zeitfenster passen (12 Monate laufen schnell)
  • Sprache: Es gibt Anbieter mit Kursen auf Englisch oder anderen Sprachen – wichtig für Expats

Was passiert, wenn ich keinen Kurs mache?

Das Gesetz sieht Konsequenzen vor, wenn die Kurspflicht nicht erfüllt wird. Über spezifische Bussenhöhen machen wir keine Angaben, da diese nicht öffentlich beziffert sind – aber die Gemeinde kann die Erfüllung der Pflicht einfordern und bei Nicht-Einhaltung Massnahmen einleiten.

Wichtig: Die Kurspflicht ist nicht optional. Sie ist Teil eines breiteren Rahmens von Pflichten für Hundehaltende im Kanton Zürich – dazu gehören auch die AMICUS-Anmeldung, die Haftpflichtversicherung (mindestens CHF 1'000'000) und die Hundesteuer. Einen Überblick über die gesamte Anmeldung findest du im Artikel Hund anmelden in Zürich.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich beide Kurse machen, wenn ich schon früher einen Hund hatte? Nicht unbedingt. Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Der praktische Kurs ist grundsätzlich obligatorisch, aber mit Ausnahmen. Kläre deinen individuellen Fall mit der Gemeinde oder dem Veterinäramt.

Was gilt, wenn ich meinen Hund aus einem anderen Kanton mitbringe? Die Pflicht greift ab dem Moment, wo du deinen Wohnsitz in den Kanton Zürich verlegst und deinen Hund mitbringst – sofern das ab dem 1. Juni 2025 geschieht. Für den praktischen Kurs kann eine gleichwertige Ausbildung aus dem anderen Kanton anerkannt werden, wenn das Veterinäramt sie als äquivalent bestätigt.

Gilt die Pflicht auch für temporäre Hütehunde oder Pflegehunde? Die Pflicht gilt, wenn du den Hund mindestens drei Monate im Kanton hältst. Für kürzere Zeiträume greift sie nicht. Im Zweifel: Gemeinde fragen.

Kann ich den Theoriekurs und den Praxiskurs beim gleichen Anbieter machen? Ja, viele Anbieter bieten beides an. Es ist aber keine Voraussetzung – du kannst beide Kurse bei verschiedenen Anbietern absolvieren, solange beide eine Veterinäramt-Bewilligung haben.

Mein Hund ist bereits 9 Monate alt. Wann muss der Praxiskurs spätestens fertig sein? Die 12-Monate-Frist läuft ab dem Tag der Übernahme – nicht ab dem Kursstart. Wenn du deinen Hund z. B. am 1. Juli 2025 übernommen hast, muss der Kurs bis spätestens 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Da dein Hund bereits 9 Monate alt ist, kann er sofort mit dem Kurs beginnen – plane die 6+ Lektionen entsprechend voraus.

Ich ziehe erst in 3 Monaten nach Zürich – kann ich den Theoriekurs jetzt schon machen? Ja. Du kannst den Theoriekurs bis zu 12 Monate vor der Übernahme des Hundes bzw. vor dem Zuzug absolvieren. Das ist sogar empfehlenswert, damit du direkt nach dem Zuzug alles im Griff hast.


Fazit

Die neuen Kurspflichten ab 1. Juni 2025 klingen auf den ersten Blick viel – aber sie lassen sich gut planen, wenn du die Fristen kennst und frühzeitig anfängst. Das Wichtigste:

  • Theoriekurs: Bis 2 Monate nach Übernahme, Bestätigung bis 3 Monate, nur für Ersthalter (und Personen ohne aktuelle Hundeerfahrung)
  • Praxiskurs: Bis 12 Monate nach Übernahme, frühestens ab dem 6. Lebensmonat des Hundes
  • Nur anerkannte Anbieter mit Veterinäramt-Bewilligung zählen
  • Das Gesetz gilt ab 1. Juni 2025 – für Hunde, die vor diesem Datum gehalten wurden, gilt es nicht rückwirkend

Nicht sicher, welche Kurse für dich zutreffen? Der Quiz bringt Klarheit in wenigen Minuten.

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Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

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