Du hast deinen Welpen gerade abgeholt oder die Übergabe steht kurz bevor. Herzlichen Glückwunsch. Und gleichzeitig: Der Kanton Zürich erwartet von dir als neuer Hundehalterin oder Hundehalter eine Reihe von Schritten, die alle ihre eigenen Fristen haben.
Die gute Nachricht: Es ist alles machbar. Du brauchst kein Jura-Studium. Aber du musst die Fristen kennen, denn einige sind sehr kurz.
Dieser Artikel gilt für Hunde, die du ab dem 1. Juni 2025 übernommen hast. Wenn dein Hund vorher bei dir eingezogen ist, gelten die alten Regeln.
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Quiz starten →Die 10-Tage-Regel: AMICUS-Anmeldung sofort nach dem Kauf
Zehn Tage. Das ist die kürzeste Frist, die du einhalten musst, und sie beginnt am Tag der Übergabe.
Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, muss innerhalb von 10 Tagen:
- Bei der Wohngemeinde als Hund angemeldet werden
- In der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein
Für die meisten neuen Welpenbesitzer läuft das so:
Welpe von einem Schweizer Züchter oder Vorbesitzer: Der Hund ist in AMICUS bereits eingetragen. Du musst einen Halterwechsel (Besitzwechsel) in AMICUS durchführen. Dafür brauchst du den Namen und die AMICUS-ID der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers. Danach meldest du dich bei deiner Gemeinde an.
Welpe aus dem Ausland oder noch nicht in AMICUS eingetragen: Du kannst die Erstregistrierung in AMICUS nicht selbst vornehmen. Das muss ein Tierarzt für dich erledigen. Plane diesen Termin innerhalb der ersten Tage ein.
Wenn du noch kein AMICUS-Konto hast (Ersthalter oder keine Hundehaltung in den letzten 10 Jahren), bekommst du nach der Gemeinderegistrierung automatisch ein neues Konto eingerichtet.
Alle Details zum AMICUS-Prozess findest du in unserem Artikel zur AMICUS-Anmeldung im Kanton Zürich.
Hundesteuer: Anmeldung bei der Gemeinde
Sobald du deinen Welpen bei der Gemeinde registrierst, bist du automatisch auch für die Hundesteuer erfasst. Der Betrag variiert je nach Gemeinde: Jede Zürcher Gemeinde legt ihre eigene Jahresgebühr fest.
Du musst nichts Separates beantragen. Die Steuerpflicht entsteht automatisch mit der Anmeldung. Bezahlt wird in der Regel jährlich.
Informiere dich direkt bei deiner Gemeinde über den gültigen Betrag. Mehr dazu in unserem Artikel zur Hundesteuer im Kanton Zürich.
Haftpflichtversicherung: Pflicht im Kanton Zürich
Eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund ist im Kanton Zürich gesetzlich vorgeschrieben. Du musst diese abschliessen, bevor dein Hund bei dir einzieht, oder unmittelbar danach.
Die Mindestdeckungssumme beträgt CHF 1,000,000. Prüfe mit deiner Versicherung, ob deine Police diese Anforderung erfüllt, und bestätige den aktuell gültigen Betrag beim Veterinäramt oder deiner Gemeinde.
Viele Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen können mit einem Hundezusatz erweitert werden. Manche bieten auch eine separate Hundehalter-Haftpflicht an. Vergleiche die Angebote und stelle sicher, dass die Deckungssumme stimmt.
Mehr Informationen findest du in unserem Artikel zur Haftpflichtversicherung für Hunde im Kanton Zürich.
Obligatorischer Theoriekurs: Frist 2 Monate ab Haltebeginn
Das ist die Pflicht, bei der am häufigsten Fehler passieren, weil die Fristen enger sind als viele annehmen.
Wer muss den Theoriekurs machen?
Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren keinen Hund mindestens 6 Monate ununterbrochen gehalten haben.
Wann muss er absolviert sein?
Spätestens 2 Monate nach Haltebeginn. Die Bestätigung muss danach innerhalb von 3 Monaten ab Haltebeginn bei der Gemeinde eingereicht werden. Das sind zwei verschiedene Fristen.
Der Kurs kann online oder vor Ort absolviert werden. Er umfasst 2 Lektionen und schliesst mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Du kannst den Theoriekurs auch bis zu 12 Monate vor der Übernahme deines Hundes belegen. Wenn du also weisst, dass du bald einen Welpen bekommst: Fang jetzt an.
Und der praktische Kurs?
Grundsätzlich obligatorisch für neue Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich. Ausnahmen gelten u. a. für: Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind; Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt); lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer; Personen, die aus einem anderen Kanton zuziehen und dort bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert haben (Bestätigung durch das Veterinäramt erforderlich); Assistenzhunde von IV-anerkannten Schulen sowie weitere Sonderfälle.
Für einen Welpen gilt: Der Praxiskurs kann frühestens beginnen, wenn dein Hund 6 Monate alt ist. Abgeschlossen sein muss er spätestens 12 Monate nach Haltebeginn. Der Kurs umfasst mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Einheiten.
Alle Details zum obligatorischen Theoriekurs: Theoriekurs für Hunde in Zürich.
Dein 30-Tage-Fahrplan als neuer Hundehalter in Zürich
Alles auf einen Blick:
Tag 1 bis 3:
- Kontrolliere, ob dein Welpe bereits in AMICUS eingetragen ist (beim Züchter oder Vorbesitzer nachfragen)
- Falls ja: Halterwechsel in AMICUS einleiten (AMICUS-ID des Vorbesitzers bereithalten)
- Falls nein oder Auslandsimport: Tierarzt-Termin für AMICUS-Erstregistrierung vereinbaren
- Haftpflichtversicherung abschliessen oder bestehende Police prüfen
Bis Tag 10:
- Hund bei deiner Wohngemeinde anmelden (Hundesteuer wird automatisch erfasst)
- AMICUS-Registrierung oder -Halterwechsel abgeschlossen
Bis Ende Woche 4 (wenn du Ersthalter bist oder in den letzten 10 Jahren keinen Hund mindestens 6 Monate ununterbrochen gehalten hast):
- Mit dem Theoriekurs beginnen (Frist: 2 Monate ab Haltebeginn)
Bis Ende Monat 3:
- Theoriekurs abgeschlossen und Bestätigung bei der Gemeinde eingereicht
Wenn dein Welpe 6 Monate alt ist:
- Mit dem praktischen Ausbildungskurs beginnen (Frist: 12 Monate ab Haltebeginn)
Für eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Übersicht: Checkliste für Erstbesitzer in Zürich.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Welpen anmelden, wenn er noch keine 3 Monate alt ist?
Die 10-Tage-Frist gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Hund älter als 3 Monate ist. Wenn du einen sehr jungen Welpen übernimmst, beginnt die Frist sobald er das Alter von 3 Monaten erreicht. Die Kurspflichten gelten ab Haltebeginn, unabhängig vom Alter.
Ich bin aus einem anderen Kanton nach Zürich gezogen. Muss ich alles neu machen?
Für die AMICUS-Anmeldung und die Hundesteuer: ja, du meldest dich bei deiner neuen Zürcher Gemeinde an. Für den praktischen Ausbildungskurs: falls du in deinem früheren Kanton bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert hast, kannst du möglicherweise davon befreit werden. Das muss durch das Veterinäramt des Kantons Zürich bestätigt werden.
Kann ich den Theoriekurs online machen?
Ja. Sowohl Online- als auch Präsenzkurse sind zugelassen. Mehr dazu im Artikel Theoriekurs für Hunde in Zürich.
Was passiert, wenn ich die 10-Tage-Frist verpasse?
Melde dich sofort nach, sobald du es merkst. Kontaktiere deine Gemeinde und erkläre die Situation. Das Nicht-Einhalten der Frist ist eine Ordnungswidrigkeit. Warte nicht weiter ab.
Gilt die neue Kurspflicht auch für meinen Hund, den ich schon länger habe?
Nein. Die neuen Kurspflichten gelten nur für Hunde, die du ab dem 1. Juni 2025 übernommen hast. Bestehende Hundehaltungen sind davon nicht betroffen.
Fazit
Vier Pflichten, enge Fristen, aber kein Grund zur Panik. Wenn du weisst, was wann fällig ist, lässt sich alles rechtzeitig erledigen. Die häufigste Fehlerquelle: die Kurspflichten werden vergessen oder auf die lange Bank geschoben. Starte deshalb mit dem Quiz unten, damit du deinen persönlichen Plan kennst.
Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

