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Hund anmelden Zürich: Schritt für Schritt

AMICUS, Hundesteuer, Hundekontrolle: Alle Schritte zur Hundeanmeldung im Kanton Zürich, Fristen und Kurspflichten auf einen Blick.

Von Romy·20. Mai 2026·8 min
Hund anmelden Zürich: Schritt für Schritt

Du hast gerade einen Hund übernommen — oder bist dabei, es zu tun — und fragst dich, was du in Zürich eigentlich alles anmelden musst. AMICUS, Hundesteuer, Hundekontrolle, Kurse... die Liste wirkt unübersichtlich. Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch alle Anmeldepflichten im Kanton Zürich, damit du nichts vergisst und keine Frist verpasst.

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Überblick: Was musst du in Zürich alles anmelden?

Als neue Hundehalterin oder neuer Hundehalter im Kanton Zürich hast du im Wesentlichen drei Anmeldeschritte vor dir:

  1. AMICUS — nationale Hundedatenbank, obligatorisch für alle Hunde über 3 Monate
  2. Hundesteuer — Anmeldung bei deiner Wohngemeinde
  3. Kurspflichten — Theorie- und Praxiskurs, abhängig von deiner Situation

Dazu kommen zwei Dinge, die du bereits beim Kauf oder der Übernahme geregelt haben solltest: der Mikrochip (gesetzliche Pflicht für alle Hunde) und eine Haftpflichtversicherung (im Kanton Zürich obligatorisch, Mindestdeckung CHF 1'000'000).

Gut zu wissen: Das neue Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kantons Zürich sind seit dem 1. Juni 2025 in Kraft. Die Kurs- und Anmeldepflichten in diesem Artikel gelten für alle Hunde, die ab diesem Datum im Kanton Zürich gehalten werden.

Schritt 1 — AMICUS: Deinen Hund in der Datenbank registrieren

Was ist AMICUS?

AMICUS ist die nationale Hundedatenbank der Schweiz. Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, muss dort registriert sein — und als neue Halterin oder neuer Halter musst du innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme in AMICUS eingetragen sein.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Das hängt davon ab, woher dein Hund kommt:

Hund von einem Schweizer Züchter oder Vorbesitzer (bereits in AMICUS registriert)

Der Hund ist bereits in der Datenbank. Du übernimmst ihn in AMICUS, indem du deine eigene Personen-ID verwendest. Um diese zu erhalten, gehst du zuerst zu deiner Wohngemeinde — sie legt den Personeneintrag an und stellt dir Personen-ID und Passwort aus. Danach kannst du den Hund online unter amicus.ch auf dich übertragen.

Hund aus dem Ausland (noch nicht in AMICUS)

Importierte Hunde sind noch nicht in der Schweizer Datenbank erfasst. In diesem Fall muss zuerst ein Tierarzt den Hund in AMICUS registrieren, bevor du die Haltung übernehmen kannst. Wende dich direkt an einen Tierarzt und an amicus.ch — die genaue Bezeichnung für diesen Prozess kann sich ändern, und die aktuelle Vorgehensweise findest du auf der AMICUS-Website.

Welpe, der noch nie registriert wurde

Auch hier übernimmt ein Tierarzt die Erstregistrierung in AMICUS. Der Mikrochip (obligatorisch für alle Hunde) wird dabei gleichzeitig gesetzt oder überprüft.

Achtung: Die 10-Tage-Frist läuft ab dem Tag der Übernahme. Sie gilt für alle Gemeinden im Kanton Zürich.

Alles Weitere zur AMICUS-Anmeldung — Personen-ID beantragen, Schritt-für-Schritt-Workflow, häufige Fehler — findest du in unserem Detailartikel: AMICUS Hund anmelden Zürich.


Schritt 2 — Hundesteuer: Anmeldung bei der Gemeinde

Nach der AMICUS-Registrierung meldest du deinen Hund bei deiner Wohngemeinde an. Das löst die Hundesteuer aus.

Wie funktioniert die Hundesteuer im Kanton Zürich?

Die Hundesteuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Einem kantonalen Anteil (für alle Gemeinden im Kanton Zürich gleich)
  • Einem kommunalen Aufschlag, der je nach Gemeinde variiert

Den genauen Betrag erfährst du direkt bei deiner Wohngemeinde. In der Stadt Zürich ist die Stadtpolizei für die Hundeanmeldung und die Hundesteuer zuständig.

Gut zu wissen: In der Stadt Zürich läuft die Anmeldung über die Hundekontrolle der Stadtpolizei.

Alle Details zu Beträgen, Zahlungsfristen und Ausnahmen findest du in unserem Artikel zur Hundesteuer in Zürich.


Schritt 3 — Hundekontrolle: Was ist das und brauchst du es?

"Hundekontrolle" klingt nach einer Inspektion — ist es aber nicht. Die Hundekontrolle ist die zuständige Stelle in deiner Gemeinde (oder bei der Stadtpolizei im Fall der Stadt Zürich), die für die Anmeldung deines Hundes verantwortlich ist. Es ist also kein separates Verfahren, sondern der Anlaufpunkt für Schritt 2.

Du brauchst nichts Zusätzliches zu beantragen. Wenn du deinen Hund bei der Gemeinde anmeldest, läuft das automatisch über die Hundekontrolle.


Was kommt nach der Anmeldung? Deine Kurspflichten

Mit der Anmeldung bist du noch nicht fertig. Das neue Hundegesetz vom 1. Juni 2025 schreibt für neue Hundehalterinnen und -halter im Kanton Zürich Pflichtausbildungen vor.

Theoriekurs

Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben.

Wenn du betroffen bist:

  • Frist: Innerhalb von 2 Monaten nach Übernahme des Hundes
  • Bestätigung einreichen: Die schriftliche Kursbestätigung geht an deine Gemeinde — Frist: 3 Monate nach Übernahme
  • Du kannst den Kurs auch bis zu 1 Jahr vor der Übernahme absolvieren
Gut zu wissen: In manchen Fällen — zum Beispiel wenn du den Theoriekurs vor der AMICUS-Registrierung abgeschlossen hast — wird die Bestätigung nicht automatisch vom Trainer in AMICUS eingetragen. In diesem Fall reichst du sie schriftlich bei deiner Gemeinde ein. Details dazu: AMICUS Hund anmelden Zürich.

Alle Infos zum Ablauf und zur Kurswahl: Theoriekurs für Hunde in Zürich.

Praktischer Kurs

Grundsätzlich obligatorisch für neue Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich. Ausnahmen gelten u. a. für: Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind; Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt); lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer; Personen, die aus einem anderen Kanton zuziehen und dort bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert haben (Bestätigung durch das Veterinäramt erforderlich); in AMICUS registrierte Hunde aus Tierheimen (ausgenommen Importe aus dem Ausland, die zur Vermittlung eingeführt wurden); Assistenzhunde von IV-anerkannten Schulen sowie weitere Sonderfälle.

Wenn du den Praxiskurs absolvieren musst:

  • Struktur: Mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen. Sind die Lernziele am Ende nicht erreicht, sind weitere Lektionen erforderlich.
  • Frist: Innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme
  • Frühester Start: Wenn dein Hund 6 Monate alt ist
  • Trainer: Muss über eine Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich verfügen
Gut zu wissen: Wenn du aus einem anderen Kanton nach Zürich ziehst und dort bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert hast, kann das Veterinäramt dich von der Pflicht befreien. Das ist nicht automatisch — du musst eine Bestätigung beim Veterinäramt einholen.

Den vollständigen Überblick über beide Kurse: Obligatorischer Hundekurs Zürich.


Checkliste: Hund anmelden Zürich

Hier alle Pflichten auf einen Blick:

Schritt Was Frist Wo
✅ Mikrochip Hund microchippen lassen Vor oder bei Übernahme Tierarzt
✅ Haftpflicht Versicherung abschliessen (min. CHF 1'000'000) Vor oder bei Übernahme Versicherung deiner Wahl
✅ AMICUS Hund registrieren / Haltung übertragen 10 Tage nach Übernahme amicus.ch (ggf. via Tierarzt + Gemeinde)
✅ Gemeinde Hundeanmeldung + Hundesteuer Gleichzeitig mit AMICUS Wohngemeinde / Stadtpolizei
✅ Theoriekurs Kurs absolvieren (falls erstmals Halter) 2 Monate nach Übernahme Zugelassener Anbieter
✅ Kursbestätigung Theorie-Bestätigung einreichen 3 Monate nach Übernahme Wohngemeinde
✅ Praxiskurs 6×60 Min., mind. 1 Woche Abstand 12 Monate nach Übernahme Bewilligter Trainer

Häufige Fragen zur Hundeanmeldung in Zürich

Muss ich meinen Hund auch beim Kanton anmelden?

Nein. Du meldest deinen Hund in AMICUS (nationale Datenbank) und bei deiner Wohngemeinde an. Es gibt keine separate kantonale Anmeldestelle.

Was passiert, wenn ich die 10-Tage-Frist für AMICUS verpasse?

Die Frist ist gesetzlich verankert. Bei Nichteinhalten drohen Bussen. Melde deinen Hund so früh wie möglich an — im Zweifelsfall sofort nach der Übernahme.

Ich ziehe aus einem anderen Kanton nach Zürich. Muss ich alles neu machen?

AMICUS ist national — da ändert sich nichts an der Registrierung selbst, du meldest nur die neue Adresse. Bei der Gemeinde meldest du deinen Hund neu an. Für den Praxiskurs gilt: Hast du in deinem früheren Kanton bereits einen gleichwertigen Kurs absolviert, kann das Veterinäramt Zürich dich von der Pflicht befreien — das ist aber keine automatische Anerkennung, sondern muss beantragt werden.

Gilt das neue Hundegesetz auch für Hunde, die ich schon vor Juni 2025 hatte?

Die neuen Kurs- und Anmeldepflichten gelten für Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich gehalten werden. Für Bestandshunde gelten Übergangsregelungen — wende dich im Zweifelsfall an deine Gemeinde oder das Veterinäramt.

Mein Hund gehört einer besonderen Rasse. Gibt es zusätzliche Pflichten?

Ja. Im Kanton Zürich gibt es eine Rassetypenliste mit verbotenen Hunderassen. Die Liste ist ausdrücklich nicht abschliessend. Auch Mischlinge mit mindestens 10 % Blutanteil einer verbotenen Rasse sind betroffen. Die aktuelle Liste findest du beim Veterinäramt Kanton Zürich. Rottweiler sind seit dem 1. Januar 2025 verboten; die Frist für eine Haltebewilligung ist abgelaufen.


Fazit

Hund anmelden in Zürich bedeutet: AMICUS innerhalb von 10 Tagen, Gemeindeanmeldung gleichzeitig, und danach je nach deiner Situation Theorie- und Praxiskurs. Die Fristen sind kurz — wer sie kennt, hat keine Überraschungen.

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