Du hast gerade einen Hund übernommen — oder planst es — und fragst dich: Welche Kurse muss ich in Zürich wirklich machen? Die kurze Antwort: zwei. Einen Theoriekurs und einen praktischen Kurs. Wer genau muss sie machen, bis wann, und was gilt für dich konkret — das erklären wir hier.
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Quiz starten →Die zwei obligatorischen Kurse im Kanton Zürich
Seit dem 1. Juni 2025 gilt im ganzen Kanton Zürich: Wer einen Hund hält, muss — sofern er der Pflicht unterliegt — zwei separate Kurse absolvieren.
1. Theoretischer Ausbildungskurs (Theoriekurs) Ein Kurs über Hundeverhalten, Tierschutz und Hundehaltung, der mit einer Prüfung abschliesst. Er vermittelt das Grundlagenwissen, das du als Hundehalter brauchst — unabhängig davon, wie erfahren du mit Hunden bist.
2. Praktischer Ausbildungskurs Mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen. Der Kurs findet mit deinem Hund statt und deckt grundlegende Übungen im Alltag ab. Wurden die Lernziele am Ende der 6 Lektionen noch nicht erreicht, sind weitere Lektionen erforderlich.
Beide Kurse müssen bei einer Hundeausbildnerin oder einem Hundeausbildner absolviert werden, die oder der eine gültige Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich besitzt. Seit dem 24. März 2026 müssen neue Bewilligungsinhaber sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen — du kannst also sicher sein, dass dein Trainer nach einem einheitlichen Standard geprüft wurde.
Die offizielle Liste der zugelassenen Ausbildenden findest du auf der zh.ch Hunde-Seite.
Für wen gilt die Pflicht — und ab wann?
Die Kurspflicht gilt grundsätzlich für alle Personen, die in einer Zürcher Gemeinde einen Hund für mindestens drei Monate halten — und ihren Hund nach dem 1. Juni 2025 erworben oder in den Kanton Zürich gezogen sind.
Wer am 31. Mai 2025 bereits einen Hund gehalten hat und seitdem keine neue Übernahme oder keinen Kantonswechsel vorgenommen hat, unterliegt den neuen Verpflichtungen nicht.
Theoriekurs: Wer muss ihn machen?
Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
Konkret befreit von der Theoriekurspflicht sind:
- Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben
- Personen, die einen Hund von ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner übernehmen, sofern der Hund mindestens sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (gemäss kantonalem Rahmen — für verbindliche Auskunft wende dich ans Veterinäramt)
- Sehbehinderte Personen mit einem IV-anerkannten Blindenführhund
Frist für den Theoriekurs: Du musst den Kurs innerhalb von 2 Monaten nach Übernahme des Hundes oder Zuzug in den Kanton abschliessen. Danach hast du insgesamt 3 Monate Zeit, die Kursbestätigung deiner Wohngemeinde einzureichen. Das sind zwei verschiedene Fristen — die Bestätigung einreichen ≠ den Kurs abschliessen.
Der Theoriekurs kann auch bis zu einem Jahr vor der Hundeübernahme absolviert werden — sinnvoll, wenn du dich schon im Voraus vorbereiten möchtest.
Mehr Details zum Theoriekurs: Alles über den obligatorischen Theoriekurs in Zürich.
Praktischer Kurs: Wer muss ihn machen?
Der praktische Kurs ist grundsätzlich obligatorisch für neue Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich. Ausnahmen gelten u. a. für:
- Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind
- Übernahmen vom Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, sofern der Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (gemäss kantonalem Rahmen — für verbindliche Auskunft wende dich ans Veterinäramt)
- Lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer mit gültiger Bewilligung des Veterinäramts
- Personen, die aus einem anderen Kanton zuziehen und dort bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert haben (Bestätigung durch das Veterinäramt erforderlich)
- In AMICUS eingetragene Zuchttiere und Hunde aus Tierheimen (ausser Importen aus dem Ausland zur Vermittlung)
- Militärhundeführer mit Diensthunden, Polizei- und Grenzschutzhunde sowie eidgenössisch anerkannte Herdenschutzhunde
- Auf Antrag: Personen, die den Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht absolvieren können, oder deren Hund krank ist oder schwerwiegende Verhaltensprobleme hat, die eine praktische Ausbildung unmöglich machen
Frist für den praktischen Kurs: Innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme des Hundes oder Zuzug in den Kanton. Der Kurs darf frühestens beginnen, wenn dein Hund 6 Monate alt ist.
Wenn du einen Welpen übernimmst, der noch keine 6 Monate alt ist, beginnt die 12-Monats-Frist ab Übernahme — nicht ab dem sechsten Monat. Plane rechtzeitig. Mehr dazu: Fristen für Welpen im Kanton Zürich.
Alles zum praktischen Kurs: Was der praktische Kurs beinhaltet.
Was passiert, wenn du die Kurse nicht machst?
Das neue Hundegesetz legt fest, dass die Kurspflicht durchgesetzt wird. Wenn du die Fristen verpasst, kann deine Wohngemeinde Massnahmen einleiten. Die genauen Konsequenzen — welche Bussen drohen, wie die Gemeinde vorgeht — sind in einem separaten Artikel ausführlicher dargestellt: Was passiert, wenn du die Hundekurse nicht machst?
Hier das Wesentlichste in Kürze: Die Kurspflicht ist gesetzlich verankert. Eine Nichterfüllung ohne anerkannte Ausnahme ist keine Option ohne Folgen. Wenn du weiss, dass du eine Frist nicht einhalten kannst — melde dich proaktiv bei deiner Gemeinde.
Theoriekurs vs. Praktischer Kurs — Was ist der Unterschied?
Die zwei Kurse ergänzen sich — sie decken unterschiedliche Bereiche ab.
| Theoriekurs | Praktischer Kurs | |
|---|---|---|
| Format | Seminar/Kurs mit Prüfung | 6+ Lektionen mit Hund |
| Wer nimmt teil? | Nur du (ohne Hund) | Du und dein Hund |
| Inhalt | Hundeverhalten, Tierschutz, Recht | Alltagsübungen, Leinenführung, Grundkommandos |
| Frist | 2 Monate nach Übernahme | 12 Monate nach Übernahme |
| Früheststart | Bis 1 Jahr vor Übernahme | Wenn Hund ≥ 6 Monate alt |
| Wer ist befreit? | Halter mit min. 6 Mon. Erfahrung in letzten 10 Jahren, bestimmte Sonderfälle | Hunde über 10 Jahre, bestimmte Sonderfälle |
Der Theoriekurs ist das Fundament — er stellt sicher, dass du die gesetzlichen Anforderungen, das Verhalten deines Hundes und deine Pflichten als Halter verstehst. Der praktische Kurs baut darauf auf: Hier trainierst du gemeinsam mit deinem Hund.
Wo meldest du dich an?
Für den Theoriekurs: Jede Hundeausbildnerin und jeder Hundeausbildner mit Veterinäramt-Bewilligung darf den Theoriekurs anbieten. Suche dir eine Person auf der offiziellen Ausbildendenliste aus — viele bieten den Theoriekurs auch online an.
Für den praktischen Kurs: Ebenfalls über die offizielle Ausbildendenliste des Veterinäramts. Achte darauf, dass die Kursstruktur der Mindestanforderung entspricht (6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand).
Für die Bestätigung an die Gemeinde: Nach dem Theoriekurs erhältst du eine Kursbestätigung. Diese musst du deiner Wohngemeinde einreichen. Wichtig: Wenn du deinen Hund in AMICUS registriert hast, bevor du den Theoriekurs abgeschlossen hast, wird die Bestätigung unter Umständen nicht automatisch von der Ausbildnerin in AMICUS eingetragen — in diesem Fall musst du die schriftliche Bestätigung direkt bei deiner Gemeinde einreichen. Mehr dazu: AMICUS-Anmeldung für Hunde in Zürich.
Deinen Hund anmelden: Vergiss nicht, deinen Hund innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme in AMICUS zu registrieren — das ist ein separater Schritt, unabhängig von den Kursen.
FAQ
Muss ich beide Kurse machen, wenn ich schon früher einen Hund hatte? Nicht unbedingt. Wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten hast, bist du vom Theoriekurs befreit. Der praktische Kurs ist grundsätzlich für alle neuen Halter obligatorisch, ausser du fällst unter eine der genannten Ausnahmen.
Kann ich den Theoriekurs online machen? Ja, viele zugelassene Ausbildende bieten den Theoriekurs online an. Die Prüfung muss jedoch bestanden werden — unabhängig davon, ob der Kurs online oder vor Ort stattfindet.
Was gilt, wenn ich von einem anderen Kanton nach Zürich ziehe? Du unterliegt grundsätzlich den neuen Verpflichtungen, sobald du mit deinem Hund im Kanton Zürich wohnst und die Übernahme nach dem 1. Juni 2025 stattfand. Hast du in deinem früheren Kanton bereits einen gleichwertigen praktischen Kurs absolviert, kannst du beim Veterinäramt eine Befreiung vom praktischen Kurs beantragen. Die Anerkennung muss durch das Veterinäramt Kanton Zürich bestätigt werden.
Was, wenn mein Hund ein Welpe ist und das Mindestalter für den praktischen Kurs noch nicht erreicht hat? Die 12-Monats-Frist beginnt mit der Übernahme — nicht mit dem sechsten Monat deines Hundes. Wenn dein Welpe zum Zeitpunkt der Übernahme drei Monate alt ist, hast du bis er 15 Monate alt ist, Zeit für den praktischen Kurs — aber er darf erst mit 6 Monaten beginnen. Plane also frühzeitig.
Gilt die Kurspflicht auch für kleine Hunde oder bestimmte Rassen? Ja. Die Kurspflicht gilt unabhängig von Rasse und Grösse des Hundes für alle Halter, die der Pflicht unterliegen.
Muss ich die Kurse wiederholen, wenn ich einen zweiten Hund bekomme? Den Theoriekurs musst du nicht wiederholen, wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten hast. Für den praktischen Kurs: Wenn du bereits einen Hund im Haushalt hast und einen weiteren übernimmst, wende dich an deine Gemeinde oder das Veterinäramt für eine verbindliche Auskunft zu deiner konkreten Situation.
Fazit
Im Kanton Zürich sind seit dem 1. Juni 2025 zwei Kurse obligatorisch: der Theoriekurs (Frist: 2 Monate) und der praktische Kurs (Frist: 12 Monate). Beide gelten für neue Hundehalter, die ihren Hund nach dem Stichtag übernommen haben — mit klaren Ausnahmen. Den Theoriekurs musst du nur machen, wenn du in den letzten zehn Jahren weniger als sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten hast.
Nicht sicher, was genau für dich gilt? Der Quiz hilft dir, deinen persönlichen Plan zu erstellen.
Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

