Du hast gerade einen Hund übernommen — oder planst es — und fragst dich, was passiert, wenn du die Kurspflicht nicht rechtzeitig erfüllst. Vielleicht hast du die Frist bereits knapp verpasst. Diese Fragen sind berechtigt, und die Antworten sind klarer als du denkst.
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Quiz starten →Die Pflicht gilt ab 1. Juni 2025 — auch für deinen Hund
Seit dem 1. Juni 2025 sind Aus- und Weiterbildungspflichten für Hundehaltende im Kanton Zürich verbindlich geregelt. Grundlage ist die Hundeverordnung des Kantons Zürich (HuV). Wer ab diesem Datum einen Hund neu hält — sei es durch Kauf, Adoption oder Zuzug in den Kanton — ist von der neuen Regelung betroffen.
Wichtig: Die Pflicht gilt kantonal, also in jeder Gemeinde des Kantons Zürich, nicht nur in der Stadt Zürich. Wer in Winterthur, Uster, Dietikon oder einer anderen Zürcher Gemeinde wohnt und einen Hund hält, fällt ebenso darunter.
Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 gehalten wurden, sind nicht rückwirkend betroffen.
Was sind die konkreten Konsequenzen?
Wer die Kurspflicht nicht erfüllt, verstösst gegen die HuV — eine verbindliche kantonale Rechtsgrundlage. Welche Sanktionen konkret drohen, hängt von der zuständigen Gemeinde und der Verfügungspraxis des Veterinäramts ab.
Was öffentlich bekannt ist:
- Die HuV enthält Bestimmungen zu Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Ausbildungspflicht.
- Verstösse können zu administrativen Konsequenzen führen: Nachfrist, formelle Anzeige oder Verwaltungssanktion.
- Das Veterinäramt des Kantons Zürich ist die zuständige Behörde für Aufsicht und Durchsetzung.
Was nicht öffentlich spezifiziert ist: Konkrete Bussbeträge (in CHF) für die Nicht-Einhaltung des Hundekurses sind in keiner öffentlich zugänglichen primären Kantonsquelle aufgeführt. Wir nennen deshalb keine Zahl — das wäre Spekulation. Was zählt: Es handelt sich um eine rechtliche Pflicht, und Nicht-Einhaltung hat reale Konsequenzen.
Für verbindliche Auskünfte zur Durchsetzung in deiner Gemeinde wende dich an das Veterinäramt des Kantons Zürich.
Welche Fristen gelten für dich?
Die Fristen unterscheiden sich je nach Kurstyp. Hier eine klare Übersicht:
Theoriekurs
- Frist: Innerhalb von 2 Monaten nach Übernahme des Hundes oder Zuzug in den Kanton
- Bestätigung einreichen: Die Prüfungsbestätigung muss der Gemeinde innerhalb von 3 Monaten vorgelegt werden — das ist ein separater Schritt
- Vorziehen möglich: Der Theoriekurs darf bis zu 12 Monate vor der Hundeübernahme absolviert werden
- Wer muss den Kurs machen: Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
Mehr dazu im Artikel über den Theoriekurs und Prüfung.
Praxiskurs
- Frist: Innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme des Hundes oder Zuzug in den Kanton
- Frühester Starttermin: Der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein
- Umfang: Mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen. Wenn die Lernziele noch nicht erreicht sind, sind weitere Lektionen erforderlich.
- Wer muss den Kurs machen: Grundsätzlich obligatorisch für neue Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich. Ausnahmen gelten u. a. für: Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind; Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt); lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer; Personen, die aus einem anderen Kanton zuziehen und dort bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert haben (Bestätigung durch das Veterinäramt erforderlich); Assistenzhunde von IV-anerkannten Schulen sowie weitere Sonderfälle.
Alle Details zum Praxiskurs findest du hier: Der Praxiskurs: 6 Lektionen in 12 Monaten.
AMICUS-Registrierung
Nicht Teil der Kurspflicht, aber ebenfalls obligatorisch: Dein Hund muss innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme im nationalen Hunderegister AMICUS angemeldet sein (gilt für Hunde älter als 3 Monate).
Ich habe die Frist verpasst — was jetzt?
Wenn du merkst, dass deine Frist bereits abgelaufen ist oder unmittelbar bevorsteht, ist das erste Gebot: nicht abwarten. Je länger du wartest, desto schwieriger wird die Situation gegenüber den Behörden.
Konkrete nächste Schritte:
- Sofort einen Kursplatz sichern. Melde dich noch heute bei einem anerkannten Anbieter an. Verfügbare Plätze können knapp sein — wer früh bucht, hat mehr Auswahl.
- Gemeinde kontaktieren. Wende dich proaktiv an deine Wohngemeinde und informiere sie über deinen Stand. Wer eigeninitiativ handelt, steht besser da als wer auf eine Mahnung wartet.
- Veterinäramt informieren. Bei komplexeren Situationen (z. B. du hast einen Kurs begonnen, aber noch nicht abgeschlossen) ist eine direkte Anfrage beim Veterinäramt des Kantons Zürich sinnvoll.
- Unterlagen bereithalten. Halte deinen AMICUS-Auszug, den Erwerbsnachweis des Hundes und allfällige Kursbestätigungen griffbereit.
Wenn du dir nicht sicher bist, welche Kurse genau für deine Situation gelten, starte den Quiz — er gibt dir in 2 Minuten Klarheit.
Theorie- und Praxiskurs: Beide sind Pflicht
Ein häufiges Missverständnis: Viele Hundehalterinnen und -halter denken, ein Kurs reiche aus. Das stimmt nicht.
Wer der Ausbildungspflicht unterliegt, muss beide Kurstypen absolvieren — den Theoriekurs (mit Prüfung, in der Regel online) und den Praxiskurs (mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten mit einem zertifizierten Trainer).
Die gute Nachricht: Beide Kurse können parallel geplant werden. Da der Theoriekurs bis zu 12 Monate im Voraus machbar ist, können vorausschauende Hundehaltende ihn sogar vor der Übernahme des Hundes abschliessen.
Einen vollständigen Überblick über beide Kurstypen findest du im Artikel Was der obligatorische Hundekurs umfasst.
Besonderheit für Welpenbesitzende: Da der Praxiskurs erst ab einem Alter von 6 Monaten beginnen darf, beginnt die 12-Monats-Frist zwar ab Übernahme — aber der Kurs selbst kann nicht sofort starten. Wann was gilt, erklärt der Artikel zu den Fristen für Welpenhalter*innen.
So findest du schnell einen Kurs in Zürich
Das Veterinäramt des Kantons Zürich führt eine aktuelle Liste zugelassener Trainerinnen und Trainer. Diese findest du direkt auf der offiziellen Kantonsseite.
Für eine personalisierte Empfehlung — abgestimmt auf deinen Wohnort, die Situation deines Hundes und deine verbleibende Frist — nutze den Quiz.
Was du beim Buchen prüfen solltest:
- Ist der Trainer oder die Trainerin beim Veterinäramt Kanton Zürich zugelassen?
- Wird für den Theoriekurs eine offizielle Prüfungsbestätigung ausgestellt?
- Bietet der Anbieter flexible Termine an, wenn deine Frist knapp ist?
Plane frühzeitig: In beliebten Regionen des Kantons sind Kursplätze — besonders für den Praxiskurs — nicht immer sofort verfügbar.
Fazit
Die Kurspflicht im Kanton Zürich ist seit dem 1. Juni 2025 Realität — für alle neuen Hundehaltenden, unabhängig von Rasse oder Vorerfahrung (mit bestimmten Ausnahmen). Die Fristen sind klar: 2 Monate für den Theoriekurs, 12 Monate für den Praxiskurs. Wer die Frist verpasst hat, sollte jetzt handeln — proaktiv, nicht reaktiv.
Du weisst noch nicht genau, welche Pflichten für dich gelten? Der Quiz gibt dir die Antwort in wenigen Minuten.
Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

