Züri Paw SocietyZüri Paw Society
verified_userCompliance

Theoriekurs Hund Zürich: Wer, wann, wie

Theoriekurs Hund Zürich: Wer muss ihn machen, bis wann, was wird geprüft und wo buchen. Alles zum obligatorischen Kurs ab 1. Juni 2025.

Von Romy·20. Mai 2026·8 min
Theoriekurs Hund Zürich: Wer, wann, wie

Du hast gerade einen Hund übernommen — oder planst es bald — und fragst dich, ob du wirklich einen Theoriekurs absolvieren musst, was darin vorkommt und bis wann die Frist abläuft. Dieser Artikel beantwortet alle diese Fragen auf Grundlage des seit 1. Juni 2025 geltenden Zürcher Hundegesetzes.

Weißt du, welche Kurse du brauchst?

Mach den kostenlosen Quiz und erhalte deinen persönlichen Compliance-Plan mit genauen Fristen.

Quiz starten →

Was hat sich am 1. Juni 2025 geändert?

Am 1. Juni 2025 trat die revidierte Hundeverordnung des Kantons Zürich in Kraft. Der wichtigste neue Punkt für viele Hundebesitzer: Der Theoriekurs ist jetzt kantonal verbindlich geregelt — mit klaren Inhalten, einem offiziellen Prüfungsreglement und einer Liste zugelassener Anbieter.

Das bedeutet in der Praxis: Wer nach dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich einen Hund aufnimmt und der Kurspflicht unterliegt (dazu gleich mehr), muss den Theoriekurs bei einem vom Veterinäramt Kanton Zürich bewilligten Anbieter absolvieren und bestehen.

Die neue Regelung gilt kantonal — also in allen Zürcher Gemeinden, nicht nur in der Stadt Zürich.

Einen vollständigen Überblick über alle Kurspflichten ab 1. Juni 2025 findest du im Artikel zum obligatorischen Hundekurs im Kanton Zürich.

Wer muss den Theoriekurs absolvieren?

Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben.

Konkret: Du bist kurspflichtig, wenn du

  • im Kanton Zürich wohnst,
  • einen Hund hältst (oder halten wirst) und
  • in den letzten zehn Jahren keinen Hund während mindestens sechs aufeinanderfolgenden Monaten gehalten hast.
Gut zu wissen: Wer bereits früher Hunde gehalten hat und die Sechsmonatsgrenze innerhalb der letzten zehn Jahre erfüllt, ist vom Theoriekurs befreit. Wenn du dir bei deiner konkreten Situation nicht sicher bist, wende dich an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt.

Wenn du als Welpenbesitzer neu in die Hundehaltung einsteigst, lohnt sich auch ein Blick auf den Artikel zu den Pflichten als Welpenhalter*in — dort sind alle Fristen auf einen Blick zusammengefasst.

Was wird im Theoriekurs unterrichtet?

Der Theoriekurs basiert auf dem offiziellen Lernheft des Veterinäramts Kanton Zürich (hundeausbildung-theorie.pdf), das öffentlich auf zh.ch verfügbar ist. Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen:

1. Selbststudium Du arbeitest das offizielle Lernheft durch. Es bildet die Grundlage für die Prüfung.

2. Geführter Unterricht (2 Lektionen) Du besuchst zwei Unterrichtsstunden bei einem zugelassenen Anbieter — entweder vor Ort oder online. Beide Formate sind offiziell zugelassen.

Danach legst du eine formelle Prüfung ab. Auch diese kann online (webbasiert) oder in Präsenz stattfinden.

Themen des Theoriekurses (gemäss offiziellen Lernzielen des Veterinäramts):

  • Bedürfnisse und Sozialverhalten des Hundes
  • Lerntheorie und Kommunikation
  • Körpersprache des Hundes
  • Methoden der Hundeerziehung
  • Umgang in Alltag und öffentlichem Raum
  • Rechtliche Pflichten für Hundehalter im Kanton Zürich
  • Erlaubte und verbotene Ausrüstung
  • Meldepflichten (u. a. AMICUS-Registrierung)

Der Kurs ist bewusst praxisorientiert: Du lernst nicht nur, wie Hunde lernen, sondern auch, welche Pflichten du als Halter im Kanton Zürich hast.

Bis wann muss der Theoriekurs erledigt sein?

Hier gibt es zwei verschiedene Fristen, die du auseinanderhalten musst:

Frist 1: Kursabschluss — 2 Monate Du musst den Theoriekurs (inkl. Prüfung) innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Hundehaltung abgeschlossen haben. Diese Frist gilt auch, wenn du mit einem bereits bestehenden Hund in den Kanton Zürich ziehst.

Frist 2: Bestätigung einreichen — 3 Monate Die Prüfungsbestätigung muss deiner Wohngemeinde spätestens 3 Monate nach Beginn der Hundehaltung vorliegen. Das ist ein separater Schritt nach dem Kursabschluss.

Gut zu wissen: Du kannst den Theoriekurs bis zu 12 Monate vor der Übernahme des Hundes absolvieren. Das ist sinnvoll, wenn du weisst, dass du bald einen Hund aufnehmen wirst — so hast du eine Sache bereits erledigt, bevor der Stress beginnt.
Achtung: Die 2-Monats-Frist für den Kursabschluss und die 3-Monats-Frist für die Einreichung der Bestätigung sind zwei verschiedene Pflichten. Warte nicht bis zum dritten Monat, um mit dem Kurs anzufangen — du hast dann keine Zeit mehr zum Bestehen und Einreichen.

Wo kannst du den Theoriekurs in Zürich buchen?

Den Theoriekurs darfst du nur bei Anbietern absolvieren, die eine gültige Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich besitzen. Das Veterinäramt führt eine öffentlich einsehbare Liste aller zugelassenen Ausbildenden.

So findest du einen zugelassenen Anbieter:

  1. Gehe auf zh.ch — Hunde
  2. Unter dem Abschnitt zur Hundeausbildung findest du die "Liste der Ausbildenden mit Bewilligung"
  3. Wähle einen Anbieter in deiner Nähe — viele bieten den Kurs auch online an
Gut zu wissen: Seit dem 24. März 2026 müssen Hundetrainer eine eigene theoretische und praktische Prüfung bestehen, um ihre Bewilligung zu erhalten oder zu erneuern. Die Bewilligungsliste ist daher aktueller als je zuvor — du kannst ihr vertrauen.

Zur Orientierung über die anfallenden Kosten empfehlen wir den Artikel zu den Kosten des Theoriekurses.

Denk daran: Der Theoriekurs ist nur eine der beiden Ausbildungspflichten. Nach dem Theoriekurs folgt der praktische Ausbildungskurs — mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen.

Was passiert, wenn du den Theoriekurs nicht machst?

Das Hundegesetz des Kantons Zürich sieht Konsequenzen vor, wenn die Ausbildungspflichten nicht eingehalten werden. Spezifische Bussenbeträge können wir hier nicht nennen, da keine verbindliche kantonal publizierte CHF-Auflistung vorliegt — aber: Das Veterinäramt und die Gemeinden sind befugt, fehlende Nachweise einzufordern und die Einhaltung durchzusetzen.

Was uns wichtiger ist: Ohne Theoriekursbestätigung wirst du beim Anmelden deines Hundes in der Gemeinde auf Schwierigkeiten stossen. Die Bestätigung ist Teil der Unterlagen, die die Gemeinde dokumentieren muss.

Mehr zu den rechtlichen Konsequenzen einer Nicht-Einhaltung findest du im Artikel zu den Konsequenzen der Kurspflicht.

Häufige Fragen zum Theoriekurs

Zählt ein Theoriekurs aus einem anderen Kanton? Der Theoriekurs muss die Anforderungen des Kantons Zürich erfüllen (gemäss § 10 HuV) und bei einem vom Veterinäramt Kanton Zürich bewilligten Anbieter absolviert werden. Ein Kurs aus einem anderen Kanton erfüllt diese Anforderungen in der Regel nicht. Wende dich im Zweifelsfall an das Veterinäramt Kanton Zürich.

Was ist, wenn ich den Kurs vor der Hundeübernahme gemacht habe? Das ist explizit erlaubt — du kannst den Theoriekurs bis zu 12 Monate vor Beginn der Hundehaltung absolvieren. Wenn du den Kurs vor der Übernahme abschliesst, bist du zum Zeitpunkt der Übernahme noch nicht in AMICUS eingetragen. In diesem Fall stellt der Kursleiter keine Eintragung in AMICUS vor, sondern eine schriftliche Bestätigung aus, die du deiner Wohngemeinde bei der Anmeldung des Hundes vorlegst. (Mehr dazu im Artikel zur AMICUS-Anmeldung.)

Wie läuft die Dokumentation nach dem Kurs ab? Nach dem Bestehen der Prüfung wird das Ergebnis dokumentiert. Wenn du bereits in AMICUS registriert bist, trägt der Kursleiter das Ergebnis innerhalb von 10 Tagen in AMICUS ein. Wenn du den Kurs vor der Übernahme des Hundes absolviert hast und noch nicht in AMICUS registriert bist, erhältst du stattdessen eine schriftliche Bestätigung, die du deiner Gemeinde vorlegen kannst.

Muss mein Hund beim Theoriekurs dabei sein? Nein. Der Theoriekurs ist eine Ausbildung für den Hundehalter, keine Ausbildung für den Hund. Dein Hund muss bei den Unterrichtsstunden nicht anwesend sein.

Gilt die Kurspflicht auch, wenn ich aus einem anderen Kanton nach Zürich ziehe? Ja, die Pflicht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem du mit deinem Hund im Kanton Zürich wohnst — unabhängig davon, wo du vorher gewohnt hast. Der Theoriekurs muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Zuzug abgeschlossen sein. Eine Ausnahme gilt für den praktischen Ausbildungskurs: Wer in einem anderen Kanton bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert hat, kann beim Veterinäramt eine Befreiung beantragen. Für den Theoriekurs gibt es keine analoge Regelung zum Zeitpunkt dieser Recherche.

Kann ich den Theoriekurs komplett online machen? Ja. Sowohl die geführten Unterrichtslektionen als auch die Prüfung selbst können online (webbasiert) oder in Präsenz stattfinden — beide Formate sind offiziell zugelassen. Der Anbieter muss in beiden Fällen eine gültige Veterinäramt-Bewilligung haben.

Fazit

Der Theoriekurs ist eine klar strukturierte Pflicht mit zwei klaren Fristen: Kursabschluss innerhalb von 2 Monaten nach Hundeübernahme, Bestätigung bei der Gemeinde innerhalb von 3 Monaten. Wer weiss, dass er bald einen Hund aufnimmt, kann den Kurs bis zu 12 Monate im Voraus absolvieren. Buche ausschliesslich bei einem Anbieter mit gültiger Veterinäramt-Bewilligung — die offizielle Liste findest du auf zh.ch.

Noch nicht sicher, welche Kurse für dich gelten? Der Quiz gibt dir in wenigen Minuten Klarheit.

Bleib auf dem Laufenden

Wöchentliche Tipps für Hundebesitzer in Zürich — kostenlos.

Newsletter abonnieren →

Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

Züri Paw Society

Entdecke das Beste am Hundeleben in Zürich.

Erhalte kostenlose Event-Einladungen, lokale Tipps, rechtliche Updates und vertrauenswürdige Kurs-Empfehlungen direkt in dein Postfach.

Theoriekurs Hund Zürich: Wer, wann, wie