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Compliance

Obligatorischer Hundekurs Zürich: Alles auf einen Blick

Seit Juni 2025 gilt im Kanton Zürich Kurspflicht für neue Hundehalter. Welche Kurse du brauchst, welche Fristen gelten und wie du dich anmeldest.

15. April 2026·8 min

Hund mit Halter beim Training im Park

Du hast gerade einen Hund bekommen — oder planst es — und hörst zum ersten Mal von der Kurspflicht im Kanton Zürich? Dann bist du hier richtig. Seit dem 1. Juni 2025 verlangt der Kanton Zürich von neuen Hundehalterinnen und Hundehaltern, dass sie verbindliche Kurse absolvieren. Was genau das bedeutet, wer betroffen ist und welche Fristen gelten, erfährst du hier — klar und ohne Behördendeutsch.

Dieser Artikel gibt dir den vollständigen Überblick. Wenn du tiefer in einen bestimmten Kurs einsteigen willst, findest du am Ende Links zu den Detailartikeln über den Theoriekurs, den praktischen Kurs und die Anmeldung bei der Gemeinde.

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Was hat sich am 1. Juni 2025 geändert?

Mit dem revidierten Hundegesetz des Kantons Zürich gilt seit dem 1. Juni 2025 eine gesetzliche Kurspflicht für neue Hundehalter. Die Pflicht betrifft alle Personen, die:

  • seit dem 1. Juni 2025 einen Hund erworben haben, oder
  • seit dem 1. Juni 2025 mit einem Hund in den Kanton Zürich gezogen sind

Wichtig: Die Pflicht gilt für alle Gemeinden im Kanton Zürich — nicht nur für die Stadt Zürich. Ob du in Winterthur, Uster, Dietikon oder einem kleinen Dorf lebst: Das Gesetz gilt für dich.

Wer ist ausgenommen? Wer seinen Hund bereits vor dem 1. Juni 2025 hatte und seitdem weder einen neuen Hund erworben noch in den Kanton gezogen ist, muss keine Pflicht­kurse absolvieren. Registrierung und Versicherung gelten aber weiterhin für alle.


Die zwei Pflicht­kurse im Überblick

1. Theoriekurs

Der Theoriekurs vermittelt dir das Basiswissen über Hundehaltung: rechtliche Grundlagen, das Sozialverhalten und die Lernweise von Hunden, Trainings­methoden sowie Zeit- und Kostenaufwand der Hundehaltung. Der Kurs dauert rund 2 Stunden und schliesst mit einer obligatorischen Prüfung ab (die Fragen stammen vom Veterinäramt).

Wer muss den Theoriekurs machen?

  • Erstbesitzer (du hattest noch nie einen Hund)
  • Personen, die in den letzten 10 Jahren keinen Hund für mindestens 6 aufeinander­folgende Monate gehalten haben

Wer ist vom Theoriekurs befreit?

  • Erfahrene Halter (mind. 6 Monate Hundehaltung in den letzten 10 Jahren)
  • Personen, die den Hund vom Ehe- oder Lebenspartner übernehmen (Hund lebte mind. 6 Monate im gemeinsamen Haushalt)
  • Sehbehinderte Personen mit einem Blindenführhund einer IV-anerkannten Schule

Frist: Du musst den Theoriekurs innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Hundehaltung abschliessen. Das Bestätigungs­dokument muss du der Gemeinde innerhalb von 3 Monaten einreichen. Du kannst den Kurs auch bis zu 1 Jahr vor dem Hundekauf absolvieren — ideal, wenn du planst, bald einen Hund zu holen.

Format: Online oder vor Ort, je nach Anbieter. Beide Formate sind offiziell anerkannt.

Mehr Details zum Theoriekurs findest du im Artikel: Theoriekurs Hund Zürich.


2. Praktischer Kurs

Der praktische Kurs ist für alle neuen Hundehalter Pflicht — unabhängig von deiner Erfahrung. Ausnahmen gelten nur in bestimmten Sonderfällen (siehe unten).

Der Kurs deckt folgende Inhalte ab: Aufbau der Mensch-Hund-Bindung, Körpersprache des Hundes lesen, Grundgehorsam, sicherer Umgang in schwierigen Alltagssituationen und Maulkorb­gewöhnung.

Struktur des Kurses: Der praktische Kurs umfasst mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen. Werden nicht alle Lernziele nach 6 Lektionen erreicht, sind weitere Lektionen notwendig — bis alle Ziele erfüllt sind. Es gibt keine Prüfung, sondern eine Lernerfolgskontrolle (eine Checkliste, die der Trainer führt).

Wer ist vom Praxiskurs befreit?

  • Hund ist zum Zeitpunkt der Übernahme oder des Zuzugs älter als 10 Jahre
  • Übernahme des Hundes vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mind. 6 Monate im gemeinsamen Haushalt)
  • Bewilligte Hundeausbildner (nach Hundeverordnung)
  • Zuzug aus einem anderen Kanton mit gleichwertigem Praxiskurs (Bestätigung durch das Veterinäramt nötig)
  • Assistenzhunde einer IV-anerkannten Schule oder Organisation
  • Hunde, die in einem Tierheim in AMICUS eingetragen sind (ausser Auslandsimporte)
  • Polizei-, Militär- und Grenzschutz­hunde sowie eidgenössisch anerkannte Herdenschutzhunde

Fristen:

  • Frühester Beginn: wenn der Hund 6 Monate alt ist
  • Abschluss spätestens: 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug

Mehr Details zum Praxiskurs findest du im Artikel: Praktischer Hundekurs Zürich.


Fristen auf einen Blick

Situation Theoriekurs Praxiskurs
Erstbesitzer, Hund seit 1. Juni 2025 Binnen 2 Monaten Binnen 12 Monaten
Erfahrener Halter, Hund seit 1. Juni 2025 Nicht nötig Binnen 12 Monaten
Zuzug mit Hund seit 1. Juni 2025 (Erstbesitzer) Binnen 2 Monaten Binnen 12 Monaten
Zuzug mit Hund seit 1. Juni 2025 (erfahren) Nicht nötig Binnen 12 Monaten
Hund vor 1. Juni 2025 Keine Kurspflicht Keine Kurspflicht

Anmeldung bei der Gemeinde und AMICUS

Neben den Kursen gibt es weitere Pflichten, die du rasch erledigen musst:

Gemeinde­anmeldung: Hunde ab 3 Monaten müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Für Welpen unter 3 Monaten gilt: Anmeldung spätestens 10 Tage, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist.

AMICUS-Registrierung: Gleichzeitig muss der Hund in der nationalen Datenbank AMICUS eingetragen werden — ebenfalls binnen 10 Tagen. Erstbesitzer erhalten ihre AMICUS-ID erst nach der Gemeindeanmeldung. Wer seit Januar 2016 schon mal einen Hund hatte, besitzt bereits eine AMICUS-ID.

Haftpflichtversicherung: Du brauchst sofort — noch vor der Anmeldung — eine Hunde­haftpflicht­versicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1'000'000.

Hundesteuer: Die jährliche Hundeabgabe wird von der Gemeinde eingezogen. Die Höhe variiert je nach Gemeinde.

Alle Details zur Anmeldung findest du im Artikel: Hund anmelden Zürich.


Was passiert mit der AMICUS-Eintragung nach dem Kurs?

Nach dem Theoriekurs trägt der Kursleiter die bestandene Prüfung innerhalb von 10 Tagen in AMICUS ein — aber nur, wenn du zu diesem Zeitpunkt bereits in AMICUS registriert bist. Hast du den Theoriekurs absolviert, bevor du deinen Hund erworben hast (was zulässig ist), ist noch keine AMICUS-ID vorhanden. In diesem Fall reichst du die schriftliche Bestätigung des Kursleiters bei deiner Gemeinde ein, die die Eintragung dann vornimmt.

Nach dem Praxiskurs gilt dasselbe: Der Kursleiter trägt den Abschluss in AMICUS ein und händigt dir die ausgefüllte Lernerfolgskontrolle aus.


Kurz zusammengefasst: Deine To-do-Liste

  1. Sofort: Haftpflichtversicherung (min. CHF 1 Mio.) abschliessen
  2. Innerhalb von 10 Tagen: Hund bei Gemeinde anmelden + AMICUS-Eintrag
  3. Innerhalb von 2 Monaten: Theoriekurs + Prüfung abschliessen (falls nötig)
  4. Innerhalb von 3 Monaten: Prüfungsbestätigung der Gemeinde einreichen (falls nötig)
  5. Innerhalb von 12 Monaten: Praxiskurs abschliessen (frühestens ab 6. Lebensmonat)

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Weitere Informationen

Hinweis: Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

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