Du hast gerade einen Hund bekommen – oder planst es gerade. Neben den Kursen ist die Hundesteuer eine der ersten Pflichten, die auf dich zukommen. Gut zu wissen: Sie ist einfacher zu handhaben als gedacht. In diesem Artikel erfährst du, was die Hundeabgabe im Kanton Zürich kostet, wann du zahlen musst und wie die Anmeldung abläuft.
Mach den kostenlosen Quiz und erhalte deinen persönlichen Compliance-Plan mit genauen Fristen – inklusive Anmeldung, Theoriekurs und Praxiskurs.
Quiz starten →Was ist die Hundesteuer / Hundeabgabe?
Die Hundesteuer – im Kanton Zürich oft Hundeabgabe genannt – ist keine eidgenössische Steuer, sondern eine kantonal und kommunal geregelte Pflichtabgabe. Das bedeutet: Jede Gemeinde im Kanton Zürich erhebt die Abgabe, aber der genaue Betrag variiert je nach Wohngemeinde.
Grundsätzlich gilt: Jeder Hund über 3 Monate, der in einer Zürcher Gemeinde gehalten wird, muss bei der Gemeinde angemeldet werden. Mit der Anmeldung entsteht automatisch die Pflicht zur Hundeabgabe – jährlich, für jeden Hund.
Wie viel kostet die Hundesteuer in Zürich?
Es gibt keinen kantonsweit einheitlichen Betrag. Der genaue Tarif hängt von deiner Wohngemeinde ab. Als Orientierung:
| Gemeinde | Jahresbetrag (ungefähr) | Hinweis |
|---|---|---|
| Stadt Zürich | ca. CHF 150 | Aktuellen Betrag auf stadt-zuerich.ch prüfen |
| Winterthur | ca. CHF 100–130 | Offizielle Tarife auf winterthur.ch |
| Andere Gemeinden | CHF 50–200 | Stark variierend – immer auf der Gemeindewebsite nachprüfen |
Wichtig: Diese Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Informationen (Stand April 2026) und können sich ändern. Den verbindlichen Betrag für deine Gemeinde findest du auf der Website deiner Wohngemeinde oder direkt beim Gemeindeverwaltung.
Manche Gemeinden erheben einen Aufpreis für einen zweiten oder dritten Hund (progressiver Tarif). Wenn du mehrere Hunde hältst, frag gezielt nach.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden?
Erstmals: Wenn du deinen Hund bei der Gemeinde anmeldest. Diese Anmeldung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb des Hundes erfolgen – oder, bei Welpen, innerhalb von 10 Tagen nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist.
Laufend: Die meisten Gemeinden stellen die Jahresrechnung zu Beginn des Jahres aus (Januar bis März). Du erhältst eine Rechnung per Post – achte darauf, sie fristgerecht zu bezahlen. Es ist deine Pflicht, den Hund registriert zu halten, auch wenn du einmal keine Rechnung bekommst.
Bei Umzug: Wenn du innerhalb des Kantons in eine andere Gemeinde ziehst, musst du deinen Hund dort neu anmelden. Die Hundeabgabe wird anteilig berechnet.
Wie meldest du den Hund an – und wie wird die Steuer bezahlt?
Die Anmeldung und die Hundeabgabe laufen über die Gemeindeverwaltung. So funktioniert es in der Praxis:
- Hund bei der Gemeinde anmelden – innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb (oder nachdem der Welpe 3 Monate alt ist)
- Folgendes mitbringen oder einreichen:
- AMICUS-Nummer des Hundes (falls der Hund bereits in der Datenbank registriert ist)
- Nachweis der Haftpflichtversicherung (Minimum: CHF 1 Mio. Deckung)
- Personalausweis
- Gemeinde stellt die Hundeabgabe in Rechnung – Zahlung per Banküberweisung innerhalb der angegebenen Frist
- AMICUS-Eintrag: Die Gemeinde trägt den Hund in AMICUS ein. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, erhält hier die eigene AMICUS-ID.
Was passiert, wenn du die Hundesteuer nicht zahlst?
Die Hundeabgabe ist eine gesetzliche Pflicht. Wer nicht zahlt, riskiert:
- Mahnungen mit Gebühren – Die Gemeinde schickt Zahlungserinnerungen, für die oft Mahngebühren anfallen.
- Bussen und Strafgebühren – Bei anhaltender Nichtzahlung können Bussen ausgestellt werden.
- Abmeldung aus dem Gemeinderegister – Im Extremfall kann der Hund aus dem kommunalen Register entfernt werden, was weitere rechtliche Konsequenzen hat.
Wenn du finanzielle Schwierigkeiten hast: Nimm proaktiv Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf. Manche Gemeinden haben Spielraum für besondere Situationen.
Hundesteuer und die neuen Kursvorschriften: der Zusammenhang
Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich die revidierte Hundehaltungsgesetzgebung. Sie betrifft alle, die ab dem 1. Juni 2025 einen Hund erworben haben oder mit einem Hund in den Kanton gezogen sind.
Die Gemeindeanmeldung ist dabei der zentrale erste Schritt: Wenn du deinen Hund bei der Gemeinde anmeldest, erfasst die Gemeinde auch deine AMICUS-Nummer und kann im Verlauf prüfen, ob du die Kurspflichten erfüllt hast.
Wichtig: Die Kursfristen laufen ab dem Erwerbsdatum – nicht ab dem Tag der Gemeindeanmeldung. Wer die Anmeldung hinauszögert, gewinnt damit keine Zeit für die Kurse, sondern verletzt gleichzeitig die 10-Tages-Anmeldefrist.
Faustregel: Hund erwerben → Fristen laufen sofort → Anmeldung und Kurse so früh wie möglich in Angriff nehmen.
Mehr dazu in unserem Artikel: Hund anmelden in Zürich: Der komplette Leitfaden.
Häufige Fragen zur Hundesteuer Zürich
Muss ich für jeden Hund separat zahlen? Ja – die Hundeabgabe gilt pro Hund. Wenn du zwei Hunde hast, zahlst du zweimal (manchmal mit progressivem Tarif für den zweiten Hund).
Was ist, wenn ich nur vorübergehend in Zürich bin? Hunde, die weniger als 3 Monate in einer Zürcher Gemeinde gehalten werden, sind in der Regel von der Anmelde- und Steuerpflicht ausgenommen. Bei längeren Aufenthalten gilt die volle Anmeldepflicht. Im Zweifelsfall: direkt bei deiner Gemeinde nachfragen.
Gibt es Ausnahmen oder Ermässigungen? Manche Gemeinden gewähren Ermässigungen – zum Beispiel für Assistenzhunde, Tierheimhunde oder Seniorinnen und Senioren. Ob und in welchem Umfang, hängt von der Gemeinde ab. Frag direkt bei deiner Gemeindeverwaltung nach.
Ist die Hundesteuer in der ganzen Schweiz gleich? Nein – jeder Kanton und jede Gemeinde regelt das selbst. Dieser Artikel gilt nur für den Kanton Zürich.
Was brauche ich für die Anmeldung? AMICUS-Chipnummer des Hundes (sofern bereits eingetragen), Nachweis der Haftpflichtversicherung (min. CHF 1 Mio.) und deinen Personalausweis.
Noch unsicher, ob du neben der Steuer auch Kurspflichten hast? Unser Quiz gibt dir Klarheit – mit genauen Fristen für deine Situation.
Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich. Beträge und Regelungen können sich ändern – prüfe immer den aktuellen Stand bei deiner Gemeinde.

