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Hund anmelden Zürich: Gemeinde, AMICUS und Versicherung

Wie du deinen Hund in Zürich bei der Gemeinde und in AMICUS anmeldest, welche Versicherung du brauchst und was die Hundesteuer kostet — alles Schritt für Schritt erklärt.

15. April 2026·6 min

Frau füllt Formulare aus mit Hund daneben

Du hast gerade einen Hund bekommen — und jetzt warten die Bürokratie-Pflichten auf dich. Keine Panik: Die Anmeldung ist einfacher als sie klingt, solange du weisst, in welcher Reihenfolge du vorgehst und welche Fristen gelten. In diesem Artikel führe ich dich Schritt für Schritt durch Gemeindeanmeldung, AMICUS-Eintrag, Versicherung und Hundesteuer.

Möchtest du zuerst wissen, welche Kurse auf dich zukommen? Lies unseren Überblick: Obligatorischer Hundekurs Zürich.

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Schritt 1: Haftpflichtversicherung abschliessen (sofort)

Das ist deine allererste Aufgabe — noch bevor du irgendwo etwas anmeldest: Du brauchst eine Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1'000'000.

Die Versicherung muss bestehen, bevor du deinen Hund bei der Gemeinde anmeldest. Ohne Versicherungsnachweis kann die Anmeldung abgelehnt werden.

Was deckt die Versicherung? Eine Hundehaftpflicht deckt Schäden ab, die dein Hund an anderen Personen oder deren Eigentum verursacht — etwa wenn er jemanden beisst, ein Auto beschädigt oder eine Pfote auf ein fremdes Handy setzt und es zerbricht. Im Kanton Zürich ist eine Mindestdeckung von CHF 1 Mio. gesetzlich vorgeschrieben.

Tipp: Viele Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen bieten Hundehalter-Zusatzversicherungen an. Prüfe zuerst, ob deine bestehende Versicherung angepasst werden kann — das ist oft günstiger als eine Neuabschluss.


Schritt 2: Hund beim Tierarzt registrieren (Mikrochip + AMICUS-Vorbereitung)

Bevor du zur Gemeinde gehst, sollte dein Hund einen gültigen Mikrochip haben. Der Chip ist obligatorisch und muss beim Tierarzt implantiert werden, falls er noch nicht gesetzt wurde. Die Chip-Nummer wird für die AMICUS-Registrierung benötigt.

Wenn dein Hund noch nicht in AMICUS eingetragen ist (z.B. bei Import aus dem Ausland oder bei einem sehr jungen Welpen), muss der Tierarzt den Hund in AMICUS eintragen. Bring deine AMICUS-ID zum Tierarzt, falls du bereits eine hast.


Schritt 3: Anmeldung bei der Gemeinde (innerhalb von 10 Tagen)

Hunde über 3 Monate müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei der zuständigen Wohngemeinde angemeldet werden.

Gilt für dich als Welpen­besitzer eine andere Regelung? Ja: Wenn dein Welpe bei der Übernahme jünger als 3 Monate war, musst du ihn spätestens 10 Tage nach seinem 3. Geburtstag anmelden.

Was brauchst du für die Gemeindeanmeldung?

Die benötigten Unterlagen variieren leicht je nach Gemeinde, typischerweise brauchst du:

  • Ausweisdokument (ID oder Pass)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (Versicherungspolice oder Bestätigung)
  • Chipnummer des Hundes (vom Tierarzt)
  • AMICUS-ID (falls vorhanden)
  • Je nach Gemeinde: Kaufvertrag oder Übernahmebestätigung

Wie meldest du dich an? Viele Gemeinden bieten Online-Anmeldungen über ihr Gemeindeportal an. Andere verlangen eine persönliche Vorsprache beim Gemeindehaus. Schau direkt auf die Website deiner Gemeinde oder ruf beim Gemeindehaus an.

Was bekommst du nach der Anmeldung?

Nach der Anmeldung erhältst du:

  • Eine Bestätigung der Hunderegistrierung
  • Falls du Erstbesitzer bist: deine persönliche AMICUS-ID (du wirst in der nationalen Datenbank erfasst)
  • Informationen zur jährlichen Hundesteuer (Hundeabgabe)

Schritt 4: AMICUS-Registrierung

AMICUS ist die nationale Hundedatenbank der Schweiz. Alle Hunde in der Schweiz müssen dort eingetragen sein — mit Chip-Nummer, Rasse, Geburtsdatum und Halterdaten.

Wer hat bereits eine AMICUS-ID?

  • Erstbesitzer: Du erhältst deine AMICUS-ID durch die Gemeindeanmeldung (sie legen dich als neuen Halter an).
  • Halter mit Vorerfahrung: Wer seit Januar 2016 schon einmal einen Hund in der Schweiz gehalten hat, besitzt bereits eine AMICUS-ID. Du kannst sie bei deiner Gemeinde anfragen, falls du sie nicht mehr weisst.

Wie wird der Hund in AMICUS eingetragen?

In den meisten Fällen erfolgt der Eintrag durch den Tierarzt (Chip-Implantation und Erfassung in AMICUS) und wird durch die Gemeindeanmeldung vervollständigt.

Wichtig: AMICUS und der Theoriekurs

Nach dem bestandenen Theoriekurs trägt dein Kursleiter die Prüfung innerhalb von 10 Tagen in AMICUS ein — aber nur, wenn du zu diesem Zeitpunkt bereits eine AMICUS-ID hast. Hast du den Kurs vor dem Hundekauf absolviert, gibt es noch keinen Eintrag. In diesem Fall reichst du die schriftliche Kursbestätigung bei der Gemeinde ein, und die Gemeinde nimmt die Eintragung vor. Details dazu findest du im Artikel: Theoriekurs Hund Zürich.


Schritt 5: Hundesteuer bezahlen

Im Kanton Zürich erheben alle Gemeinden eine jährliche Hundesteuer (Hundeabgabe). Die Höhe variiert je nach Gemeinde. Als Orientierung: In der Stadt Zürich beträgt sie CHF 100 pro Jahr.

Die Steuer wird in der Regel nach der Anmeldung per Rechnung zugestellt und ist jährlich fällig. Sie ist unabhängig von den Kurskosten und der Versicherungsprämie.


Kurz: Was gilt bei verbotenen Rassen?

Einige Rassen sind im Kanton Zürich auf der sogenannten Rassetypenliste II aufgeführt und sind verboten — Zucht, Erwerb und Zuzug sind nicht erlaubt. Die Liste umfasst unter anderem American Pit Bull Terrier, Rottweiler (seit 1. Januar 2025), American Bully und weitere Rassen und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil.

Wichtig: Der Kanton selbst bezeichnet die Liste als nicht vollständig. Ein positiver Treffer beim Rassenabgleich ist kein abschliessender Rechtsausspruch — nur das Veterinäramt kann eine verbindliche Einschätzung geben. Bei Unsicherheit kontaktiere das Veterinäramt direkt.

Mehr Informationen und die aktuelle Liste findest du beim Veterinäramt des Kantons Zürich: zh.ch/verbotene-hunderassen.


Deine Anmelde-Checkliste auf einen Blick

Aufgabe Frist
Haftpflichtversicherung abschliessen (min. CHF 1 Mio.) Sofort — vor der Anmeldung
Mikrochip beim Tierarzt prüfen/setzen lassen Sofort
Hund bei Gemeinde anmelden Innerhalb von 10 Tagen
AMICUS-Eintrag (meist über Gemeinde/Tierarzt) Innerhalb von 10 Tagen
Hundesteuer bezahlen Nach Rechnungserhalt
Theoriekursbestätigung einreichen (falls nötig) Innerhalb von 3 Monaten

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Hinweis: Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

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