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Hundekurs Zürich: Ablauf, Inhalt und Prüfung

Theoriekurs und Praxiskurs im Kanton Zürich erklärt: Ablauf, Inhalte, Prüfung und was du am Ende einreichen musst.

Von Romy·20. Mai 2026·8 min
Hundekurs Zürich: Ablauf, Inhalt und Prüfung

Du hast einen Hund — oder planst, bald einen zu holen. Jetzt weisst du, dass im Kanton Zürich zwei obligatorische Kurse auf dich warten. Aber wie laufen die eigentlich ab? Was passiert in der Stunde, was wird geprüft, und wo meldest du am Ende alles? Dieser Artikel beantwortet genau das.

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Theorie oder Praxis — was kommt zuerst?

Der Theoriekurs kommt zuerst — oder zumindest gleichzeitig. Du kannst ihn bis zu einem Jahr bevor du überhaupt einen Hund hast absolvieren, und er muss spätestens zwei Monate nach dem Beginn deiner Hundehaltung abgeschlossen sein.

Der Praxiskurs folgt danach. Er kann erst beginnen, wenn dein Hund mindestens sechs Monate alt ist. Die Frist für den Abschluss beträgt zwölf Monate ab dem Datum, an dem du den Hund übernommen hast oder in den Kanton Zürich gezogen bist.

In der Übersicht:

Kurs Frühest möglich Späteste Frist
Theoriekurs 1 Jahr vor Hundübernahme 2 Monate nach Übernahme
Bestätigung an Gemeinde 3 Monate nach Übernahme
Praxiskurs Wenn Hund 6 Monate alt 12 Monate nach Übernahme
Gut zu wissen: Die Zwei-Monats-Frist und die Drei-Monats-Frist sind zwei verschiedene Dinge. Der Kurs muss nach zwei Monaten abgeschlossen sein — die Bestätigung muss nach drei Monaten bei der Gemeinde eingereicht sein.

Beide Kurse gelten im Rahmen der revidierten Hundeverordnung (HuV) des Kantons Zürich, die am 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Die vollständige Übersicht zur gesetzlichen Grundlage findest du im Leitfaden zum obligatorischen Hundekurs 2025.

Der Theoriekurs — Inhalt, Dauer und Ablauf

Der Theoriekurs vermittelt Grundlagenwissen rund um die Hundehaltung im Kanton Zürich. Das Veterinäramt hat offizielle Lernziele und Ausbildungsinhalte festgelegt (§ 10 HuV), an die sich alle zugelassenen Anbieter halten müssen.

Was konkret behandelt wird:

  • Bedürfnisse und Verhalten von Hunden
  • Sicherer Umgang in der Öffentlichkeit: Begegnungen, Spaziergänge, Begegnungen mit anderen Tieren und Menschen
  • Erlaubte und verbotene Trainingsmittel
  • Rechtliche Anforderungen im Kanton Zürich — darunter auch meldepflichtige Rassen und Vorschriften zur Hundehaltung

Der Kurs kann in zwei Formaten absolviert werden: online (webbasiert) oder vor Ort (Präsenz) — beide sind erlaubt, sofern der Anbieter eine Bewilligung des Veterinäramts besitzt. Was die Unterschiede zwischen den Formaten in der Praxis bedeuten, erklärt der Artikel Online vs. vor Ort: Theoriekurs Hund Zürich.

Wichtig: Der Kurs muss von der Person absolviert werden, die in AMICUS als Halterin oder Halter eingetragen ist.

Abschluss: Die Theorieprüfung

Der Theoriekurs schliesst mit einer schriftlichen Theorieprüfung ab. Die Prüfung wird je nach Anbieterformat entweder webbasiert oder als Präsenzprüfung durchgeführt. Die Fragenbank stammt vom Veterinäramt und wird mindestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert.

Das Veterinäramt übt die Oberaufsicht über Prüfungsdurchführung und Korrektur aus.

Kann man durch die Prüfung fallen? Ja — und wer nicht besteht, kann eine Wiederholungsprüfung beantragen. Bei Einsprachen gegen ein "Nicht bestanden" oder bei Ausschluss von der Prüfung ist ebenfalls das Veterinäramt zuständig.

Alles Weitere zur Prüfung, zu Inhalten und zu anerkannten Anbietern findest du im Detailartikel zum Theoriekurs Hund Zürich.

Der Praxiskurs — was passiert mit deinem Hund?

Der Praxiskurs findet immer gemeinsam — Hund und Halterin oder Halter — unter Anleitung einer bewilligten Instruktorin oder eines Instruktors statt. Der Hund geht also nicht allein zur Ausbildung. Du bist der zentrale Lernfaktor.

Struktur und Mindestanforderungen

Das Gesetz schreibt vor: mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen. Wenn die Lernziele am Ende dieser sechs Einheiten noch nicht erfüllt sind, sind weitere Lektionen obligatorisch.

Das Veterinäramt hat die Lernziele für den Praxiskurs offiziell festgelegt (veröffentlicht November 2024). Alle zugelassenen Anbieter müssen sich daran orientieren.

Was typischerweise geübt wird:

  • Kommunikation und Körpersprache: den Hund lesen lernen
  • Leinenführigkeit und Verhalten in der Öffentlichkeit
  • Verhalten bei Begegnungen mit anderen Hunden und Menschen
  • Grundsituationen des Alltags: Rückruf, Abwarten, Umgehen mit Stress
Gut zu wissen: Die wöchentlichen Abstände sind gesetzlich vorgeschrieben — nicht einfach eine Empfehlung. Ein Crashkurs an zwei Wochenenden würde die Anforderungen nicht erfüllen.

Wer ist vom Praxiskurs ausgenommen?

Der Praxiskurs ist grundsätzlich obligatorisch für neue Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich. Ausnahmen gelten u. a. für: Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind; Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt); lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer; Personen, die aus einem anderen Kanton zuziehen und dort bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert haben (Bestätigung durch das Veterinäramt erforderlich); Assistenzhunde von IV-anerkannten Schulen sowie weitere Sonderfälle.

Das Veterinäramt kann ausserdem auf Antrag eine Ausnahme gewähren, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kannst oder wenn dein Hund krank ist oder Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die eine praktische Ausbildung derzeit nicht möglich machen.

Alle Details zum Ablauf und Angebot findest du im Artikel zum praktischen Hundekurs Zürich.

Gibt es eine Prüfung — und kann man durchfallen?

Beim Theoriekurs: Ja. Es gibt eine formale schriftliche Prüfung, die bestanden werden muss. Wer nicht besteht, kann eine Wiederholungsprüfung absolvieren.

Beim Praxiskurs: Es gibt keine formale Schlussprüfung im klassischen Sinne — aber es gibt verbindliche Lernziele. Wenn die Ziele nicht erreicht sind, sind weitere Lektionen erforderlich, bevor die Kursbestätigung ausgestellt wird. Ein Abzeichen ohne erfüllte Lernziele ist nicht möglich.

Wie lange dauert es insgesamt?

Das hängt davon ab, wann du anfängst — und wie alt dein Hund bei Übernahme ist.

Beispielszenario: Welpe, übernommen mit 8 Wochen

  1. Theoriekurs sofort starten (du kannst ihn vor der Übernahme machen oder in den ersten zwei Monaten danach abschliessen)
  2. Bestätigung innerhalb von 3 Monaten an Gemeinde einreichen
  3. Mit 6 Monaten: Praxiskurs beginnen — 6 Wochen Mindestdauer
  4. Abschluss Praxiskurs: spätestens mit 12 Monaten nach Übernahme

Realistisch für einen Welpen: Theoriekurs in Monat 1–2, Praxiskurs in Monat 6–8. Der gesamte Prozess kann also in etwa 6–8 Monaten abgeschlossen sein.

Beispielszenario: Adulter Hund, 2 Jahre alt, Umzug von Bern nach Zürich

  • Theoriekurs: innerhalb von 2 Monaten nach Umzug abschliessen
  • Praxiskurs: innerhalb von 12 Monaten — der Hund ist bereits alt genug, also kann sofort begonnen werden
Achtung: Wer aus einem anderen Kanton zuzieht und dort bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert hat, kann unter Umständen vom Praxiskurs im Kanton Zürich befreit werden — das Veterinäramt muss dies bestätigen. Kläre das proaktiv, bevor du einen neuen Kurs buchst.

Was bekommst du am Ende — und wo meldest du es?

Nach dem Theoriekurs

Nach bestandener Prüfung wird das Ergebnis durch den Anbieter in AMICUS eingetragen — der nationalen Hundedatenbank. In AMICUS kannst du nachverfolgen, ob dein Kursabschluss korrekt hinterlegt ist.

Wichtiger Sonderfall: Wenn du den Theoriekurs abgeschlossen hast, bevor du den Hund überhaupt übernommen hast — was bis zu einem Jahr im Voraus erlaubt ist — bist du zu diesem Zeitpunkt noch nicht in AMICUS eingetragen. In diesem Fall erhältst du vom Anbieter eine schriftliche Kursbestätigung, die du bei der Gemeinde vorlegst, wenn du den Hund anmeldest. Die Gemeinde trägt die Erfüllung dann ihrerseits ein.

Anschliessend reichst du die Bestätigung bei deiner Wohngemeinde ein — spätestens drei Monate nach Übernahme des Hundes. Mehr zur Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde erfährst du im Artikel Hund anmelden Zürich.

Mehr zur AMICUS-Eintragung und wie das Zusammenspiel mit der Gemeinde funktioniert, findest du im separaten Artikel zum AMICUS-Anmeldeablauf.

Nach dem Praxiskurs

Auch der Abschluss des Praxiskurses wird durch den Anbieter dokumentiert — in der Regel ebenfalls in AMICUS eingetragen oder als schriftliche Bestätigung ausgehändigt. Bewahre alle Kursbestätigungen gut auf.

Jetzt den richtigen Anbieter finden

Alle Kurse müssen bei einer Trainerin oder einem Trainer absolviert werden, der eine Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich besitzt. Die Liste der zugelassenen Anbieter ist auf zh.ch veröffentlicht.

Wir nennen keine einzelnen Anbieter als "empfohlen" — die Wahl hängt von deinem Wohnort, deinem Hund und deinem Zeitplan ab. Unser Quiz hilft dir herauszufinden, welcher Kurstyp als Nächstes dran ist, und zeigt dir passende geprüfte Anbieter in deiner Nähe.

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Fazit

Der Ablauf der obligatorischen Hundekurse im Kanton Zürich ist klarer strukturiert, als er auf den ersten Blick wirkt: Theoriekurs zuerst, Praxiskurs sobald der Hund sechs Monate alt ist, alles innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen. Die Theorieprüfung ist formal — sie muss bestanden werden. Der Praxiskurs hat keine Schlussprüfung, aber verbindliche Lernziele. Am Ende trägst du die Bestätigungen in AMICUS ein und meldest sie der Gemeinde.

Wer weiss, was kommt, geht vorbereitet rein — und kommt schneller raus.

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Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

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