Du hast gehört, dass sich in Zürich etwas geändert hat — irgendwas mit Hundekursen, neuen Pflichten, einem revidierten Gesetz. Aber was genau gilt für dich? Und was musst du jetzt konkret tun? Dieser Artikel erklärt das revidierte Hundegesetz Kanton Zürich Schritt für Schritt — ohne Juristendeutsch, mit genauen Fristen.
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Quiz starten →Was hat sich geändert? Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung des Kantons Zürich sind am 1. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Grundidee dahinter ist nicht neu — Zürich kennt eine Hundekurspflicht bereits seit 2010. Damals galt sie allerdings nur für Halterinnen und Halter grosser oder schwerer Hunde. Eine Volksabstimmung im Jahr 2019, bei der rund 70 % der Stimmenden die Kurspflicht bestätigten, hat den Weg für die aktuelle Erweiterung geebnet.
Die drei wichtigsten Neuerungen ab 1. Juni 2025:
- Obligatorischer Theoriekurs mit Prüfung für alle qualifizierten Hundehaltenden — unabhängig von Rasse oder Grösse des Hundes
- Einheitliche Lernziele für den praktischen Kurs, die vom Veterinäramt Kanton Zürich festgelegt wurden (veröffentlicht im November 2024)
- Neue Bewilligungspflicht für Hundetrainerinnen und -trainer — Kurse dürfen nur noch bei Ausbildenden absolviert werden, die eine gültige Bewilligung des Veterinäramts besitzen
Was sich nicht geändert hat: Wer bereits vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich einen Hund hielt, fällt nicht unter die neuen Kurspflichten. Die Änderungen gelten ausschliesslich für Neuzugänge ab diesem Datum.
Für wen gilt das Gesetz — und ab wann?
Das revidierte Hundegesetz gilt für dich, wenn einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:
- Du hast ab dem 1. Juni 2025 einen Hund erworben und wohnst in einer Zürcher Gemeinde
- Du bist ab dem 1. Juni 2025 mit deinem Hund in den Kanton Zürich gezogen
- Du hältst deinen Hund mindestens drei Monate im Kanton Zürich
Das Gesetz gilt für den gesamten Kanton Zürich — nicht nur für die Stadt. Ob Winterthur, Uster oder ein kleines Dorf im Zürcher Unterland: Die Pflichten sind kantonal einheitlich.
Wer ist ausgenommen?
Beim Theoriekurs bist du ausgenommen, wenn du in den letzten zehn Jahren bereits mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten hast.
Beim praktischen Kurs gelten folgende Ausnahmen:
- Dein Hund ist bei der Übernahme älter als 10 Jahre
- Du ziehst in den Kanton Zürich und hast bereits einen gleichwertigen praktischen Kurs absolviert (Gleichwertigkeit muss das Veterinäramt bestätigen)
- Du übernimmst den Hund von deiner Ehe- oder Lebenspartnerin/deinem Partner, und der Hund hat mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt
- Du kannst aus gesundheitlichen Gründen nicht trainieren, oder dein Hund ist krank oder verhaltensbedingt nicht in der Lage teilzunehmen — in diesen Fällen kann das Veterinäramt auf Antrag eine Einzelausnahme gewähren
- Du hältst einen Assistenzhund einer IV-anerkannten Schule
- Dein Hund ist ein in AMICUS registrierter Tierheimhund (ausgenommen im Ausland vermittelte Platzierungshunde)
- Du bist als Militär-, Polizei-, Grenzschutz- oder anerkannter Herdenschutzhundeführer tätig
Was musst du konkret tun? Schritt für Schritt
Schritt 1: Hund in AMICUS anmelden
Sobald du deinen Hund übernimmst (ab einem Alter von 3 Monaten), musst du ihn innerhalb von 10 Tagen in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registrieren. Mehr dazu in unserem Artikel zum Thema Hund anmelden in Zürich.
Schritt 2: Theoriekurs (falls du ihn brauchst)
Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalterinnen und Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
- Frühester Zeitpunkt: bis zu 12 Monate vor der Übernahme
- Spätester Zeitpunkt: 2 Monate nach der Übernahme
- Bestätigung einreichen: Die Prüfungsbestätigung muss der Wohngemeinde spätestens 3 Monate nach der Übernahme vorgelegt werden
Schritt 3: Praktischen Kurs absolvieren
Den praktischen Kurs müssen grundsätzlich alle neuen Hundehaltenden im Kanton Zürich absolvieren. Ausnahmen gelten unter anderem für die oben aufgeführten Gruppen.
- Frühester Start: wenn dein Hund 6 Monate alt ist
- Umfang: mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen (weitere Lektionen, wenn die Lernziele noch nicht erreicht sind)
- Deadline: innerhalb von 12 Monaten nach der Übernahme
Wenn du mit einem Welpen startest, plane frühzeitig: Zwischen Übernahme und dem ersten möglichen Kursbeginn (6. Lebensmonat) und der 12-Monats-Frist bleibt je nach Alter des Welpen weniger Zeit als man denkt. Mehr dazu im Artikel Welpe in Zürich — Pflichten und Fristen.
Schritt 4: Kursabschluss dokumentieren
Nach Abschluss des praktischen Kurses trägt die Trainerin oder der Trainer die Bestätigung in AMICUS ein — vorausgesetzt, du bist bereits in AMICUS registriert. Wer den Theoriekurs vor der Übernahme absolviert (also noch ohne AMICUS-Konto), erhält eine schriftliche Bestätigung, die die Gemeinde bei der Registrierung vermerkt.
Was passiert, wenn du die Kurse nicht machst?
Das Veterinäramt Kanton Zürich ist für die Durchsetzung der Hundeverordnung zuständig. Bei Nichteinhaltung der Kurspflichten kann das Amt eingreifen. Konkrete Bussenbeträge wurden von kantonaler Seite nicht öffentlich kommuniziert — es empfiehlt sich daher, sich auf der offiziellen Seite des Veterinäramts über aktuelle Regelungen zu informieren.
Was sicher ist: Die Kurspflicht ist keine Empfehlung, sondern Teil des kantonalen Rechts. Wer den Theoriekurs nicht fristgerecht abschliesst oder dem Gemeindeamt nicht fristgerecht meldet, riskiert eine behördliche Intervention.
Häufige Fragen zum Hundegesetz Zürich
Gilt das Gesetz auch für Hunde, die ich schon vor 2025 hatte? Nein. Wer bereits vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich einen Hund hielt, ist nicht von den neuen Kurspflichten betroffen. Die Änderungen gelten nur für Hunde, die ab diesem Datum erworben wurden oder mit deren Haltenden ab diesem Datum in den Kanton gezogen sind.
Ich bin aus einem anderen Kanton zugezogen — muss ich alles neu machen? Wenn du einen gleichwertigen praktischen Kurs in einem anderen Kanton absolviert hast, kann das Veterinäramt diesen als ausreichend anerkennen. Du musst das aber aktiv beantragen und bestätigen lassen.
Was ist, wenn mein Hund ein Welpe ist und mit 6 Monaten noch nicht kursfähig? Das ist normal und einkalkuliert. Du hast 12 Monate ab Übernahme für den praktischen Kurs. Den Theoriekurs kannst du bereits vor der Übernahme oder direkt danach absolvieren. Plane trotzdem frühzeitig — gerade in der Stadt Zürich sind Kursplätze gefragt.
Ich habe einen Rottweiler. Was gilt für mich? Der Erwerb eines Rottweilers ist seit dem 1. Januar 2025 verboten. Die Frist für bestehende Rottweiler-Haltende, eine Haltebewilligung zu beantragen, endete am 30. Juni 2025. Wende dich direkt an das Veterinäramt, wenn du einen Rottweiler besitzt, um zu klären, was für dich gilt.
Muss ich den Kurs bei einer bestimmten Schule machen? Nein — aber bei einer bewilligten. Nicht jede Hundeschule im Kanton hat eine gültige Bewilligung des Veterinäramts. Prüfe das vor der Anmeldung. Mit unserem Quiz und der Kurskarte findest du geprüfte Anbieter in deiner Nähe.
Kann ich den Theoriekurs online machen? Ja, Online-Theoriekurse sind möglich — sofern der Anbieter bewilligt ist. Prüfe das immer zuerst.
Nächste Schritte: So findest du den richtigen Kurs in Zürich
Der erste Schritt ist zu wissen, was für dich gilt. Nicht alle müssen denselben Kurs machen — und manche sind von einzelnen Pflichten ausgenommen.
Unser kostenloser Quiz hilft dir dabei, in wenigen Minuten Klarheit zu bekommen:
- Theoriekurs nötig oder nicht?
- Wann musst du den praktischen Kurs spätestens abschliessen?
- Welche bewilligten Anbieter gibt es in deiner Nähe?
Für den detaillierten Überblick über die Kurspflicht lies ausserdem unseren Hauptartikel zum obligatorischen Hundekurs in Zürich.
Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

