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Hund anmelden Zürich Gemeinde: So geht's

Hund anmelden in deiner Zürich-Gemeinde: Microchip, AMICUS, Hundesteuer, Fristen und Hundekurs, alle Schritte klar erklärt.

Von Romy·13. Mai 2026·8 min
Hund anmelden Zürich Gemeinde: So geht's

Du hast einen Hund übernommen — oder planst es gerade. Jetzt stehst du vor einer Liste von Pflichten, die sich auf den ersten Blick überwältigend anfühlt: Microchip, AMICUS, Gemeinde, Hundesteuer, Versicherung, Kurse. Was kommt wann? Was kostet was? Und was passiert, wenn du eine Frist verpasst?

Dieser Artikel bringt Ordnung ins Chaos. Du erfährst Schritt für Schritt, wie du deinen Hund korrekt in deiner Zürich-Gemeinde anmeldest — mit konkreten Fristen und klaren Angaben.

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Warum ist die Anmeldung Pflicht?

In der Schweiz ist die Registrierung von Hunden gesetzlich vorgeschrieben — auf Bundes- und Kantonsebene. Der Kanton Zürich verlangt, dass jeder Hund sowohl in der nationalen AMICUS-Datenbank eingetragen als auch bei der Wohngemeinde des Halters gemeldet ist. Das sind zwei separate Schritte, die beide erledigt werden müssen.

Die Anmeldepflicht dient mehreren Zwecken: Gefundene oder entlaufene Hunde können ihren Haltern schnell zugeordnet werden. Die Gemeinde kann die Hundesteuer korrekt erheben. Und der Kanton kann sicherstellen, dass alle Haltepflichten — inklusive Kurspflicht und Haftpflichtversicherung — erfüllt werden.

Gut zu wissen: Dein Hund muss vor der AMICUS-Registrierung gechipt sein. Ohne funktionierenden Microchip ist keine Eintragung möglich. Den Chip setzt deine Tierärztin oder dein Tierarzt ein.

Fristen — wann musst du deinen Hund anmelden?

Die Fristen sind eng und beginnen ab dem Tag der Übernahme. Hier eine Übersicht:

Pflicht Frist Hinweis
Microchip Vor AMICUS-Anmeldung Muss vorhanden und funktionsfähig sein
AMICUS-Eintrag 10 Tage nach Übernahme* Gilt für Hunde älter als 3 Monate
Gemeinde-Meldung Gleichzeitig mit AMICUS Läuft in der Regel über die Gemeinde
Haftpflichtversicherung Ab Übernahmetag Mindestens CHF 1'000'000 Deckung
Theoriekurs 2 Monate nach Übernahme** Nur für Ersthalter / Wiedereinsteiger
Praktischer Kurs 12 Monate nach Übernahme** Ab dem 6. Lebensmonat des Hundes***

*Für Welpen unter 3 Monaten gelten besondere Regeln — siehe Fristen für Welpenhalter.

**Gilt nur für Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 übernommen wurden oder in den Kanton Zürich gezogen sind.

***Für den praktischen Kurs gibt es gesetzliche Ausnahmen — darunter Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind, Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt), lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer, gleichwertige Kurse aus einem anderen Kanton, Assistenzhunde von IV-anerkannten Schulen, im AMICUS registrierte Tierheimhunde (ausgenommen ausländische Importe zur Weitervermittlung) sowie Militär-, Polizei- und Herdenschutzhundeführerinnen und -führer. Die vollständige Liste der Ausnahmen findest du im Artikel zum obligatorischen Hundekurs Zürich.

Schritt-für-Schritt: Hund in deiner Zürich-Gemeinde anmelden

Schritt 1 — Microchip sicherstellen

Bevor irgendetwas anderes passiert: Überprüfe, ob dein Hund einen funktionierenden Microchip trägt. Falls nicht — oder falls du dir unsicher bist — geh direkt zur Tierärztin oder zum Tierarzt. Ohne Chip ist keine AMICUS-Registrierung möglich.

Schritt 2 — AMICUS-Eintrag vornehmen

AMICUS ist die nationale Datenbank für Heimtiere in der Schweiz. Dein Hund muss dort eingetragen sein — und das innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme (sofern er älter als 3 Monate ist).

Erstregistrierung (Hund noch nie in AMICUS): Wenn dein Hund noch nie in AMICUS registriert war, kann nur eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Ersteintragung vornehmen. Du kannst dich als Halterin oder Halter nicht selbst registrieren. Geh mit dem Hund zur Praxis — die Tierärztin oder der Tierarzt trägt die Hundedaten und deine Personalien ein und vergibt eine Personen-ID.

Hund bereits in AMICUS (Vorbesitzer hatte ihn registriert): Falls der Hund bereits in AMICUS eingetragen ist, kannst du den Besitzerwechsel direkt über www.amicus.ch mit der Funktion „Übernehmen" selbst durchführen. Du benötigst dazu die Chip-Nummer des Hundes.

Schritt 3 — Gemeinde benachrichtigen

In vielen Zürcher Gemeinden läuft die AMICUS-Registrierung direkt über die Gemeindeverwaltung: Die Gemeinde nimmt deine Personalien auf, trägt sie in AMICUS ein und vergibt dabei die Personen-ID. Damit sind AMICUS-Eintrag und Gemeinde-Meldung in einem Schritt erledigt.

In anderen Gemeinden — insbesondere in der Stadt Zürich — ist die Hundekontrolle bei der Stadtpolizei Zürich angesiedelt. Dort meldest du deinen Hund separat an, entweder online oder persönlich.

Empfehlung: Ruf deine Gemeindeverwaltung an oder schau auf der Website deiner Gemeinde nach, welcher Weg bei dir gilt. Die Prozesse unterscheiden sich leicht.

Schritt 4 — Haftpflichtversicherung abschliessen

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter im Kanton Zürich ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1'000'000 abzuschliessen. Diese Versicherung muss ab dem ersten Tag der Haltung bestehen. Viele Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen können um eine Hundehaltungskomponente ergänzt werden — frag direkt bei deiner Versicherung nach.

Schritt 5 — Hundesteuer bezahlen

Nach der Anmeldung bei der Gemeinde erhältst du in der Regel automatisch eine Zahlungsaufforderung für die Hundesteuer (auch Hundeabgabe genannt). Diese wird jährlich erhoben und ist an deine Wohngemeinde zu entrichten.

Hundesteuer in Zürich — was kostet die Anmeldung?

Die Hundesteuer ist eine kantonale Pflicht, deren Höhe jede Gemeinde selbst festlegt. Es gibt keinen einheitlichen Tarif für den Kanton Zürich. Die Beträge variieren je nach Gemeinde.

Wende dich direkt an deine Wohngemeinde oder schau auf der Gemeindewebsite nach dem aktuellen Tarif. Suche nach Begriffen wie „Hundesteuer", „Hundeabgabe" oder „Hundekontrolle".

Gut zu wissen: Für die Stadt Zürich ist die Stadtpolizei Zürich zuständig — sowohl für die Hundekontrolle als auch für die Hundesteuer. Informationen findest du auf der Website der Stadt Zürich unter dem Bereich Hundekontrolle.

Zusätzlich zur Hundesteuer können je nach Gemeinde einmalige Anmeldegebühren anfallen. Auch hier gilt: Nachfragen lohnt sich.

Was passiert, wenn du deinen Hund nicht anmeldest?

Nicht-Anmeldung ist keine Grauzone — sie ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer seinen Hund nicht fristgerecht in AMICUS einträgt oder nicht bei der Gemeinde meldet, riskiert Bussen und rechtliche Konsequenzen. Die Gemeinden haben Zugriff auf die AMICUS-Daten und führen regelmässige Kontrollen durch.

Praktisch bedeutet das: Behörden können jederzeit prüfen, ob dein Hund korrekt registriert ist. Fehlt der Eintrag oder ist er veraltet, drohen nicht nur Bussen — im schlimmsten Fall kann der Hund eingezogen werden.

Achtung: Auch ein Umzug innerhalb des Kantons Zürich oder in einen anderen Kanton muss in AMICUS gemeldet werden. Vergiss nicht, deine Adresse zu aktualisieren.

Hund anmelden und Hundekurs — beides ist Pflicht

Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich: Wer einen Hund hält, muss nicht nur registrieren — sondern auch ausbilden. Die Kurspflicht gilt für alle Hunde, die ab diesem Datum übernommen wurden oder in den Kanton gezogen sind, und die mindestens 3 Monate gehalten werden.

Was ist konkret vorgeschrieben?

Theoriekurs: Innerhalb von 2 Monaten nach Übernahme muss ein Theoriekurs abgeschlossen werden. Der Theoriekurs gilt jedoch nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Wer die Voraussetzungen erfüllt, findet alle Details im Artikel zum Theoriekurs für Hundehalter.

Praktischer Kurs: Innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme — frühestens ab dem 6. Lebensmonat des Hundes — sind mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Einheiten zu absolvieren. Grundsätzlich obligatorisch für neue Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich. Ausnahmen gelten u. a. für Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind, für Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt), lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer, gleichwertige Kurse aus einem anderen Kanton, Assistenzhunde von IV-anerkannten Schulen, im AMICUS registrierte Tierheimhunde (ausgenommen ausländische Importe zur Weitervermittlung) sowie Militär-, Polizei- und Herdenschutzhundeführerinnen und -führer. Die vollständige Auflistung aller Ausnahmen mit Bedingungen findest du im Artikel zum obligatorischen Hundekurs Zürich.

AMICUS und Kursbestätigung: Der Abschluss der Kurse wird von der Trainerin oder dem Trainer in AMICUS eingetragen — vorausgesetzt, du bist dort bereits als Halterin oder Halter registriert. Falls du den Theoriekurs vor der Anschaffung des Hundes absolvierst (was bis zu einem Jahr im Voraus möglich ist) und damit noch nicht in AMICUS eingetragen bist, reicht für den Übergangszeitraum eine schriftliche Bestätigung der Kursleiterin oder des Kursleiters an die Gemeinde. Diese schriftliche Bestätigung ist eine temporäre Lösung, die die Lücke vor deiner AMICUS-Registrierung überbrückt. Sobald du deinen Hund erhalten hast, dich in AMICUS angemeldet hast und der Kurs offiziell eingetragen werden kann, gilt der reguläre AMICUS-Prozess — die schriftliche Bestätigung ersetzt diesen Schritt nicht dauerhaft.

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Häufige Fragen

Muss ich meinen Hund zuerst beim Tierarzt oder bei der Gemeinde anmelden? Zuerst beim Tierarzt — wenn dein Hund noch nicht in AMICUS registriert ist. Nur eine Tierärztin oder ein Tierarzt kann die Ersteintragung in AMICUS vornehmen. Danach meldest du dich bei der Gemeinde an (oder die Gemeinde kümmert sich im Rahmen ihrer AMICUS-Verwaltung direkt darum).

Was ist, wenn ich von einer anderen Schweizer Gemeinde nach Zürich ziehe? Du musst deine neue Adresse in AMICUS aktualisieren und deinen Hund bei der neuen Wohngemeinde anmelden. Die 10-Tages-Frist gilt ab dem Einzugsdatum.

Gilt die Kurspflicht auch für Hunde, die ich schon vor dem 1. Juni 2025 hatte? Nein. Die neuen Kursvorschriften gelten nur für Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 übernommen wurden oder nach diesem Datum in den Kanton Zürich gezogen sind.

Mein Hund hat eine angeborene verkürzte Rute — muss ich das melden? Ja. Eine angeborene verkürzte Rute (angeborene verkürzte Rute) muss separat erfasst und in AMICUS eingetragen werden. Sprich deine Tierärztin oder deinen Tierarzt darauf an.

Wo finde ich den richtigen Ansprechpartner in meiner Gemeinde? Suche auf der Website deiner Gemeinde nach „Hundekontrolle", „Hundesteuer" oder „Hundeanmeldung". In der Stadt Zürich ist die Stadtpolizei zuständig. In kleineren Gemeinden ist es oft die allgemeine Gemeindeverwaltung oder das Einwohneramt.

Fazit

Hund anmelden in Zürich bedeutet: Microchip prüfen, AMICUS-Eintrag vornehmen lassen, Gemeinde benachrichtigen, Haftpflichtversicherung abschliessen — und das alles innerhalb von 10 Tagen. Wer seit dem 1. Juni 2025 einen Hund übernommen hat, hat zusätzlich Kursfristen zu beachten: 2 Monate für den Theoriekurs (sofern Ersthalterin oder Ersthalter), 12 Monate für den praktischen Kurs.

Es sind viele Schritte, aber jeder einzelne ist klar und machbar. Mit dieser Übersicht weisst du, was als Nächstes zu tun ist.

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