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Zugelassene Hundekurs-Anbieter in Zürich prüfen

Wie du prüfst, ob dein Hundekurs-Anbieter in Zürich zugelassen ist, was eine Bewilligung bedeutet und was passiert, wenn du den falschen Kurs buchst.

Von Romy·20. Mai 2026·7 min
Zugelassene Hundekurs-Anbieter in Zürich prüfen

Du hast dir einen Hund angeschafft, kennst die Kurspflicht — und willst jetzt einfach einen Kurs buchen. Warte kurz: Nicht jeder Anbieter, der "Hundekurs Zürich" in der Google-Suche auftaucht, ist tatsächlich kantonal zugelassen. Ein nicht anerkannter Kurs erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht — und du musst von vorne anfangen.

Hier erfährst du genau, wie du einen zugelassenen Anbieter erkennst, wo du die offizielle Liste findest und was der Unterschied im Alltag bedeutet.

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Was hat sich 2026 geändert?

Das revidierte Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kantons Zürich sind seit 1. Juni 2025 in Kraft. Seither gilt: Wer in einer Zürcher Gemeinde einen Hund hält, muss den obligatorischen Hundekurs absolvieren — eine theoretische und eine praktische Ausbildung.

Was viele nicht wissen: Parallel dazu wurde auch die Zulassung von Kursanbietern grundlegend neu geregelt. Hundetrainerinnen und -trainer müssen seit der Einführung des neuen Rechts eine Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich vorweisen. Wer vorher unter dem alten Recht eine Bewilligung hatte, musste diese unter dem neuen Regime erneuern — alte Bewilligungen gelten nicht mehr.

Die theoretische Prüfung für Trainerinnen und Trainer ist seit 24. März 2026 an festgelegten Prüfungsdaten verfügbar. Das bedeutet konkret: Die Zahl zugelassener Anbieter unter dem neuen System wächst gerade aktiv. Die offizielle Liste auf zh.ch ist ein lebendes Dokument — prüfe sie zum Zeitpunkt deiner Buchung, nicht früher.

Gut zu wissen: Das Veterinäramt des Kantons Zürich ist die einzige Behörde, die Bewilligungen an Hundetrainerinnen und -trainer erteilt. Es gibt keine alternative Zertifizierungsstelle, die für den Kanton Zürich anerkannt wäre.

Wer darf überhaupt obligatorische Hundekurse anbieten?

Die Antwort ist klar geregelt: Nur Personen mit einer gültigen Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich dürfen obligatorische Hundekurse durchführen. Keine andere Akkreditierung, kein Branchenverband und kein ausländisches Zertifikat ersetzt diese kantonale Bewilligung.

Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen Trainerinnen und Trainer:

  1. Eine theoretische Prüfung beim Veterinäramt bestehen — sie prüft Kenntnisse über Haltung, Verhalten, Recht und Ausbildungsmethoden
  2. Eine praktische Prüfung beim Veterinäramt bestehen — sie prüft die Fähigkeit, Kurse gemäss den kantonal definierten Lernzielen durchzuführen

Die Lernziele und Kursinhalte für Theorie- und Praxiskurs wurden vom Veterinäramt im November 2024 veröffentlicht. Nur Trainerinnen und Trainer mit Bewilligung dürfen Kurse auf Basis dieser Inhalte anbieten.

Inhaber einer Bewilligung dürfen sowohl den Theoriekurs als auch den praktischen Kurs anbieten.

Wie prüfe ich, ob ein Anbieter zugelassen ist? (Checkliste)

Das Wichtigste zuerst: Es gibt eine einzige offizielle Prüfquelle — die "Liste der Ausbildenden mit Bewilligung" auf der zh.ch-Seite des Veterinäramts.

So gehst du vor:

  1. Öffne zh.ch — Hunde
  2. Scrolle zum Bereich "Downloads" / Dokumentenliste (Anker: #main_downloadlist)
  3. Lade die aktuelle "Liste der Ausbildenden mit Bewilligung" herunter
  4. Suche nach dem Namen deines Anbieters oder Trainers / deiner Trainerin
  5. Steht die Person nicht auf der Liste? Dann gilt der Kurs nicht als erfüllte Pflicht

Zusätzliche Prüfpunkte:

  • Trägerin oder Träger der Bewilligung ist namentlich auf der zh.ch-Liste eingetragen
  • Die Bewilligung wurde unter dem neuen Recht (nach 1. Juni 2025) ausgestellt oder erneuert
  • Der Kursinhalt entspricht den kantonal definierten Lernzielen (Veterinäramt November 2024)
  • Der Anbieter kann eine Bestätigung ausstellen, die das Veterinäramt und deine Gemeinde akzeptieren
Achtung: Ein Anbieter, der behauptet, kantonal zugelassen zu sein, ohne auf der offiziellen zh.ch-Liste zu stehen, erfüllt die Anforderungen nicht. Prüfe immer selbst — nicht nur das Marketingmaterial des Anbieters.

Was kostet ein anerkannter Kurs?

Die Kosten variieren je nach Anbieter, Format (online oder vor Ort) und Kurstyp. Eine detaillierte Übersicht über typische Preisrahmen findest du im Artikel Was kostet ein Hundekurs in Zürich?.

Ein paar Orientierungspunkte:

  • Der Theoriekurs ist auch online verfügbar — verschiedene Anbieter bieten ihn in unterschiedlichen Formaten an. Der Preis hängt vom Format und Anbieter ab.
  • Der praktische Kurs umfasst mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen. Je nach Lernfortschritt können weitere Lektionen notwendig sein. Dieser Kurs findet immer vor Ort statt.
  • Wenn der Lernfortschritt weitere Lektionen erfordert, entstehen zusätzliche Kosten.

Wichtig: Der Preis allein sagt nichts über die Zulassung aus. Ein teurer Kurs kann unzulässig sein; ein günstiger kann vollständig anerkannt sein. Die Zulassung prüfst du über die zh.ch-Liste — nicht über den Preis.

Was gilt als gültiger Kursnachweis?

Für den Theoriekurs gilt: Du erhältst nach Abschluss eine Bestätigung. Diese musst du:

  • Innerhalb von 2 Monaten nach Hundeerwerb abschliessen
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Hundeerwerb bei deiner Wohngemeinde einreichen

Für den praktischen Kurs gilt: Nach Abschluss aller erforderlichen Lektionen stellt dir dein Trainer / deine Trainerin eine Bestätigung aus. Diese musst du innerhalb von 12 Monaten nach Hundeerwerb abschliessen.

Gut zu wissen: In manchen Fällen — zum Beispiel wenn du den Theoriekurs absolviert hast, bevor du in AMICUS registriert warst — wird die Kursbestätigung nicht automatisch vom Trainer ins AMICUS-System eingetragen, sondern dir schriftlich ausgehändigt. Du gibst sie dann direkt bei deiner Gemeinde ab. Mehr dazu im Artikel zur AMICUS-Anmeldung.

Ein gültiger Nachweis muss in der Regel folgende Angaben enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Trainers / der Trainerin mit Bewilligung
  • Daten und Inhalte der absolvierten Lektionen
  • Bestätigung, dass die kantonalen Lernziele erfüllt wurden
  • Unterschrift der bewilligten Person

Ein Nachweis von einem nicht zugelassenen Anbieter wird von der Gemeinde nicht akzeptiert.

Was passiert, wenn ich einen nicht zugelassenen Kurs besuche?

Du verlierst Zeit und Geld — und die Pflicht ist trotzdem nicht erfüllt.

Konkret bedeutet das:

  1. Die Gemeinde akzeptiert den Nachweis nicht
  2. Die Fristen (2 Monate für Theorie, 12 Monate für Praxis) laufen weiter
  3. Du musst den Kurs bei einem zugelassenen Anbieter wiederholen
  4. Wer die Fristen überschreitet, riskiert eine Busse und Massnahmen durch die Gemeinde

Es gibt keine Übergangsregelung für Kurse bei nicht zugelassenen Anbietern. Der einzige Weg, die Pflicht zu erfüllen, ist ein Kurs bei einer Person mit gültiger Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich sowohl Theorie- als auch Praxiskurs bei demselben Anbieter machen?

Nein. Du kannst Theorie und Praxis bei verschiedenen zugelassenen Trainerinnen und Trainern absolvieren. Beide müssen auf der offiziellen zh.ch-Liste stehen.

Gilt der Theoriekurs für alle Hundehalterinnen und -halter?

Nein. Der Theoriekurs gilt nur für Ersthalter sowie für Personen, die in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Der praktische Ausbildungskurs ist grundsätzlich für alle neuen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich obligatorisch. Ausnahmen gelten u. a. für: Hunde, die bei Übernahme älter als 10 Jahre sind; Übernahmen vom Ehe- oder Lebenspartner (Hund mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt); lizenzierte Hundetrainerinnen und -trainer; Personen, die aus einem anderen Kanton zuziehen und dort bereits einen gleichwertigen Praxiskurs absolviert haben (Bestätigung durch das Veterinäramt erforderlich); Assistenzhunde von IV-anerkannten Schulen sowie weitere Sonderfälle.

Ich ziehe aus einem anderen Kanton nach Zürich — muss ich alles nochmal machen?

Wenn du bereits einen gleichwertigen praktischen Kurs in einem anderen Kanton absolviert hast, kannst du eine Befreiung vom Praxiskurs beantragen. Das muss das Veterinäramt des Kantons Zürich bestätigen. Wende dich direkt an das Veterinäramt, bevor du einen neuen Kurs buchst.

Kann ich den Theoriekurs online absolvieren?

Ja — sofern der Online-Anbieter eine gültige Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich hat und auf der offiziellen Liste steht. Das Kursformat (online oder vor Ort) ändert nichts an der Zulassungspflicht. Mehr dazu im Artikel Online- oder Vor-Ort-Theoriekurs.

Wie oft wird die offizielle Anbieterliste aktualisiert?

Das Veterinäramt aktualisiert die Liste fortlaufend. Da neue Trainerprüfungen seit März 2026 stattfinden, kommen regelmässig neue Einträge hinzu. Prüfe die Liste direkt vor der Buchung — nicht Monate vorher.

Woher weiss ich, ob die Bewilligung meines Trainers noch gültig ist?

Steht der Name auf der aktuellen Liste auf zh.ch, ist die Bewilligung gültig. Steht er nicht drauf, gilt sie nicht — unabhängig davon, was der Anbieter dir sagt.


Fazit

Einen Hundekurs zu buchen, ist einfach — einen zugelassenen Kurs zu buchen, erfordert einen einzigen zusätzlichen Schritt: die offizielle Liste des Veterinäramts auf zh.ch prüfen. Dieser Schritt kostet dich zwei Minuten und spart dir im schlechtesten Fall Hunderte Franken und verlorene Zeit.

Die Liste der Ausbildenden mit Bewilligung ist dein einziges verlässliches Prüfinstrument. Kein Marketingversprechen, keine Vereinsmitgliedschaft und kein ausländisches Zertifikat ersetzt sie.

Weisst du noch nicht, welche Kurse du konkret brauchst und bis wann? Der Quiz gibt dir deinen persönlichen Compliance-Plan.

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Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

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