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Wohnung mieten in Zürich mit Hund

Hundefreundliche Wohnung in Zürich finden: So klappt's mit Vermieter, AMICUS-Ummeldung, Hundesteuer und Kurspflicht nach dem Umzug.

Von Romy·30. April 2026·7 min
Wohnung mieten in Zürich mit Hund

Du hast eine Wohnung gefunden — oder bist gerade auf der Suche — und dein Hund kommt natürlich mit. In Zürich ist das kein Ding der Unmöglichkeit, aber es braucht etwas Vorbereitung: gegenüber dem Vermieter, beim Amt und, je nach Situation, auch mit Blick auf die kantonale Kurspflicht.

Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch alles, was du beim Mieten mit Hund in Zürich wissen und erledigen musst.

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Hundefreundliche Wohnung finden: Was du beim Suchen beachten solltest

Der Zürcher Wohnungsmarkt ist eng — mit Hund noch mehr. Trotzdem ist es absolut möglich, etwas Passendes zu finden, wenn du gezielt vorgehst.

Sei von Anfang an transparent. Erwähne deinen Hund bereits in der ersten Kontaktaufnahme mit dem Vermieter oder der Verwaltung. Damit zeigst du Verantwortungsbewusstsein und sparst dir Besichtigungen, die von Anfang an keine Option sind.

Biete konkrete Informationen an. Vermieter, die zögern, haben oft Bedenken wegen Lärm oder Schäden. Es hilft, Rasse, Grösse und Charakter deines Hundes kurz zu beschreiben — und bei Bedarf eine Referenz der bisherigen Hausverwaltung beizulegen, die bestätigt, dass dein Hund problemlos war.

Inserate gezielt filtern. Portale wie Homegate, ImmoScout24 oder Comparis lassen sich nach "Haustiere erlaubt" oder "haustierfreundlich" filtern. Diese Angabe ist aber nicht bindend — eine schriftliche Bestätigung im Mietvertrag ist immer besser.

Lage mitdenken. Überlege, ob die Wohnung zur Hundehaltung passt: Gibt es Grünflächen in der Nähe? Einen Aussenbereich? Ist eine Hundeschule gut erreichbar? Das macht den Alltag für dich und deinen Hund deutlich angenehmer.

Mietvertrag und Vermietereinwilligung

In der Schweiz gilt: Wer einen Hund halten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Pauschale Verbote im Mietvertrag — also Klauseln, die jede Haustierhaltung generell ausschliessen — können nach schweizerischem Mietrecht anfechtbar sein. Die genaue rechtliche Lage hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Gut zu wissen: Wenn du dir unsicher bist, ob eine Klausel in deinem Mietvertrag rechtmässig ist, wende dich an den Mieterverband Zürich. Die bieten Rechtsberatung speziell für Mieterinnen und Mieter an.

Hol dir die Einwilligung schriftlich. Mündliche Zusagen sind im Streitfall nichts wert. Lass dir vom Vermieter oder der Verwaltung schriftlich bestätigen, dass du einen Hund halten darfst — am besten als Nachtrag zum Mietvertrag oder per E-Mail mit klarer Formulierung.

Was im Schreiben stehen sollte:

  • Rasse und ungefähres Gewicht des Hundes
  • Bestätigung, dass die Haltung für die Dauer des Mietverhältnisses erlaubt ist
  • Allfällige Auflagen (z. B. Leinenpflicht im Treppenhaus)

Solche Auflagen sind in der Regel zumutbar und vernünftig — akzeptiere sie pragmatisch, wenn sie den Alltag nicht unverhältnismässig einschränken.

Nach dem Einzug: AMICUS aktualisieren

Sobald du eingezogen bist, kommt der erste Pflichtschritt: Du musst deinen Hund bei der neuen Wohngemeinde ummelden. In der Schweiz sind alle Hunde im nationalen Register AMICUS erfasst.

Was du tun musst:

  1. Melde dich auf amicus.ch an
  2. Aktualisiere die Adresse deines Hundes auf die neue Wohngemeinde
  3. Melde deinen Hund bei der Gemeindeverwaltung an — in manchen Gemeinden ist das direkt über AMICUS möglich, in anderen musst du die Gemeinde separat kontaktieren
Achtung: Die Ummeldepflicht gilt auch dann, wenn du innerhalb des Kantons Zürich umziehst — also zum Beispiel von Winterthur nach Zürich oder von einer Stadtgemeinde in eine Nachbargemeinde.

Eine ausführliche Anleitung dazu findest du in unserem Artikel zur Hund in Zürich anmelden.

Hundesteuer: In der neuen Gemeinde anmelden

Jede Zürcher Gemeinde erhebt eine Hundesteuer. Der Betrag variiert je nach Gemeinde — in der Stadt Zürich beträgt er derzeit CHF 200 pro Jahr, in anderen Gemeinden kann er höher oder tiefer sein.

Wenn du umziehst, musst du:

  • deinen Hund in der alten Gemeinde abmelden
  • ihn in der neuen Gemeinde anmelden und die dortige Steuer bezahlen

Die Anmeldung läuft in den meisten Gemeinden über die Gemeindeverwaltung oder das zuständige Steueramt. Alles Weitere zur Hundesteuer — inklusive einer Übersicht der Sätze im Kanton Zürich — erfährst du in unserem Artikel zur Hundesteuer in Zürich.

Kurspflicht: Wer ist nach einem Umzug betroffen?

Das ist der Teil, den viele vergessen — und der je nach Situation wichtig ist.

Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine neue Kurspflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter. Sie betrifft dich, wenn du:

  • nach dem 1. Juni 2025 einen Hund erworben hast, oder
  • nach dem 1. Juni 2025 mit deinem Hund in den Kanton Zürich gezogen bist (auch aus einem anderen Kanton)

Wenn du bereits vor diesem Datum einen Hund im Kanton gehalten hast, bist du von der neuen Pflicht nicht betroffen — sie gilt für bestehende Haltungen nicht rückwirkend.

Was die Kurspflicht umfasst:

Kurs Frist Details
Theorie Innerhalb von 2 Monaten nach Erwerb / Einzug in den Kanton Online oder bei zertifiziertem Kursanbieter
Praxis Innerhalb von 12 Monaten Frühestens wenn der Hund 6 Monate alt ist

Für den Praxiskurs gilt: mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten, mit mindestens einer Woche Abstand zwischen den Lektionen.

Gut zu wissen: Den Theoriekurs kannst du bis zu einem Jahr vor dem Erwerb deines Hundes absolvieren — das ist praktisch, wenn du gerade eine Wohnung suchst und weisst, dass bald ein Hund einzieht.

Du bist dir nicht sicher, ob und welche Kurse für dich gelten? Mach den Quiz — in zwei Minuten weisst du, wo du stehst.

Alle Details zur Kurspflicht findest du in unserem ausführlichen Artikel zum obligatorischen Hundekurs Zürich.

Kosten im Überblick: Was Hundehaltung in Zürich kostet

Neben der Miete kommen mit einem Hund laufende Kosten auf dich zu. Zum Einplanen:

  • Hundesteuer: ca. CHF 100–250/Jahr je nach Gemeinde
  • Haftpflichtversicherung: Pflichtversicherung mit Mindestdeckung von CHF 1'000'000 — Prämien ab ca. CHF 80–150/Jahr
  • Kurse: je nach Anbieter CHF 150–400 für Theorie und Praxis zusammen
  • Tierarzt, Futter, Zubehör: variiert stark je nach Hund

Eine vollständige Übersicht gibt es im Artikel zu den Kosten der Hundehaltung in Zürich.

Fazit

Mit Hund in Zürich eine Wohnung zu mieten ist möglich — es braucht aber Vorbereitung und ein bisschen Geduld. Das Wichtigste in Kürze:

  1. Beim Suchen: Offen kommunizieren, schriftliche Einwilligung einholen
  2. Nach dem Einzug: Hund in AMICUS ummelden, Hundesteuer in neuer Gemeinde anmelden
  3. Kurspflicht prüfen: Betroffen sind alle, die ihren Hund nach dem 1. Juni 2025 erworben oder in den Kanton Zürich gebracht haben

Wer diese Schritte kennt, kann den Umzug entspannt angehen — und hat danach mehr Zeit für das Schönste: mit dem Hund die neue Umgebung erkunden.

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Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

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