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Hundecodex Zürich: Was er bedeutet und was gilt (2026)

Der Hundecodex des Veterinäramts Zürich erklärt: Leinenpflicht, Verbote, Verhaltensregeln und was sich durch das Hundegesetz 2025 verändert hat.

Von Romy·29. April 2026·6 min
Hundecodex Zürich: Was er bedeutet und was gilt (2026)

"Hundecodex" — das klingt nach Gesetzbuch, ist aber eigentlich eine Broschüre. Das Veterinäramt Kanton Zürich hat 2012 einen Verhaltenskodex für Hundehalter und Nicht-Hundehalter herausgegeben, der erklärt, wie das Zusammenleben in der Öffentlichkeit funktionieren soll. Hier ist, was drin steht — und was durch das Hundegesetz von 2025 heute anders gilt.

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Was ist der Hundecodex?

Der Hundecodex ist eine Informationsbroschüre des Veterinäramts Kanton Zürich, erschienen 2012. Er fasst die wichtigsten Regeln für Hundehalterinnen und Hundehalter zusammen und enthält auch Hinweise für Menschen, die keinen Hund haben — zum Beispiel Kinder, die einem Hund begegnen.

Wichtig zu verstehen: Der Hundecodex ist kein eigenständiges Gesetz. Die bindende Rechtsgrundlage ist das Hundegesetz (HuG) und die Hundeverordnung (HuV) des Kantons Zürich. Der Codex ist ein verständlicher Auszug daraus — praktisch, aber nicht vollständig.

Beide Sprachversionen stehen direkt auf dem Portal des Kantons zur Verfügung:

Gut zu wissen: Der Codex stammt aus 2012. Das Hundegesetz wurde per 1. Juni 2025 überarbeitet — insbesondere die Ausbildungspflichten haben sich geändert. Was im Codex zur Ausbildung steht, entspricht nicht mehr dem aktuellen Recht. Massgebend sind das aktuelle HuG und die HuV.

Was der Codex von Hundehaltern verlangt

Registrierung und Versicherung

  • Hund muss innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei der Gemeinde und in AMICUS angemeldet sein
  • Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung ist obligatorisch — sofort bei Übernahme

Ausführliche Informationen dazu: Hund anmelden Zürich und Haftpflichtversicherung Hund Zürich.

Ausbildung (aktueller Stand: Hundegesetz 2025)

Der Codex erwähnt Ausbildungspflichten — aber die massgebliche Regelung dazu ist seit 1. Juni 2025 das revidierte Hundegesetz. Wer nach diesem Datum einen Hund erworben hat oder in den Kanton zugezogen ist, muss:

  • Einen Theoriekurs absolvieren (nur für Erstbesitzer oder Personen ohne Hund in den letzten 10 Jahren)
  • Einen praktischen Hundekurs absolvieren (für alle neuen Hundehalter, mit Ausnahmen)

Lies unseren Überblick zum obligatorischen Hundekurs Zürich für alle Details und Fristen.

Verbotene Orte

Hunde haben in folgenden Bereichen grundsätzlich keinen Zutritt:

  • Friedhöfe
  • Öffentliche Schwimmbäder und Freibäder
  • Schulhöfe und Spielplätze
  • Sport- und Spielfelder
  • Von der Gemeinde bezeichnete Verbotszonen

Leinenpflicht: Wann und wo?

Neben der saisonalen Waldrandpflicht (1. April – 31. Juli) gilt gemäss Codex und Hundegesetz eine permanente Leinenpflicht in folgenden Situationen:

  • Im gesamten ZVV-Netz: Tram, Bus, S-Bahn, Bahnhöfe, Haltestellen
  • Auf stark befahrenen Strassen und in belebten Fussgängerbereichen
  • Wenn die Hündin läufig ist
  • Wenn der Hund beissgefährlich ist oder an einer ansteckenden Krankheit leidet (auf behördliche Anordnung)
  • In der Nähe von Weiden und Vieh

Soziale Verhaltensregeln

Der Codex enthält auch weichere Verhaltensregeln, die sich nicht direkt aus einem Gesetz ableiten, aber das Zusammenleben erleichtern:

  • Den Hund nicht unaufgefordert auf fremde Personen oder Tiere zulaufen lassen
  • Hundekot sofort beseitigen — auch im Wald und auf Feldern, nicht nur in der Stadt
  • Den Hund nicht in Gärten oder auf Spielplätzen graben lassen
  • Den Hund von Wildtieren fernhalten

Was der Codex für Nicht-Hundehalter empfiehlt

Das ist der unterschätzte Teil der Broschüre. Der Codex richtet sich auch an Menschen ohne Hund:

  • Einem Hund nicht ohne Erlaubnis des Halters nähern
  • Keine ruckartigen Bewegungen in der Nähe eines Hundes
  • Kinder immer beaufsichtigen, wenn sie Hunden begegnen
  • Wenn ein freilaufender Hund auf dich zukommt: ruhig bleiben, nicht weglaufen, Hund nicht anstarren

Das ist keine Rechtspflicht — aber sinnvolles Wissen für alle.

Codex 2012 vs. Hundegesetz 2025: Was gilt?

Thema Codex 2012 Heute gültig (2025)
Ausbildungspflichten Allgemein formuliert Detailliert im revidierten HuG (seit 1. Juni 2025)
Leinenpflicht im Wald Nicht spezifisch Waldrandpflicht Apr–Jul (seit 2023, Jagdgesetz)
Verbotene Orte Korrekt Unverändert
Registrierung / AMICUS Korrekt Unverändert (10 Tage)
Versicherungspflicht Korrekt Unverändert (CHF 1 Mio.)

Der Codex ist als erste Orientierung nützlich — aber für rechtsverbindliche Entscheide zählen ausschliesslich das aktuelle Hundegesetz und die Hundeverordnung sowie die Auskunft des Veterinäramts.

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Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Wohngemeinde oder das Veterinäramt des Kantons Zürich.

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